Dach schützt Synagoge in Bad Nauheim

Unter der Leitung des Großherzoglichen Regierungsbauinspektors Wilhelm Jost kam es zwischen 1901 und 1912 zu einer einheitlichen Gestaltung der Bade-, Kur- und Wirtschaftsanlagen. Die reich verzierten Badehäuser, üppig ornamentierten Wartesäle und Schmuckhöfe zählen zu den eindrucksvollen Zeugnissen des deutschen Jugendstils. Von dieser Entwicklung profitierte auch die Jüdische Gemeinde in der Region, so dass eine erste Synagoge 1867 eingeweiht werden konnte. Schon bald zu klein geworden, wurde ab 1908 für einen Synagogenneubau gesammelt. Der Neubau konnte schließlich 1927 angegangen und 1929 fertiggestellt werden. Der Architekt Richard Kaufmann plante das Gebäude auf einem T-förmigen Grundriss mit einem hohen, monumentalen Kopfbau und einem nachgeordneten Längsbau.

Erschlossen wurde das Gebäude über den Kopfbau, der mittels schlitzartiger Fenster symmetrisch proportioniert und flach gedeckt ist. Kaufmann versah einen Teil der Fenster mit Rundbögen, die im 19. Jahrhundert zu den traditionellen Motiven des Synagogenbaus gehörten. Das Ritualbad ist im Keller des Kopfbaus untergebracht. Der Längsbau birgt einen Betsaal mit dreiseitiger Empore, eine Wohnung und weitere Räume. Den Bauteil deckt ein Satteldach, gestufte Strebepfeiler dienen als Wandvorlagen. Im November 1938 wurde insbesondere die Innenausstattung zerstört. Nach dem Krieg wurde das Gebäude notdürftig repariert und wieder als Synagoge genutzt.

Eine mangelhafte Dachentwässerung verursachte erhebliche Schäden an der Dachkonstruktion und im Sockelbereich. Weitere Schäden gab es an Fenstern und Türen, am Treppenbelag und im Unterbau. Die Synagoge, die wegen der schlichten Formensprache des Kopfbaus und einzelner Stilelemente auch als Vertreter der "Neuen Sachlichkeit" beschrieben wird, konnte durch Spendengelder geschützt werden. An der Wiederherstellung des Synagogendaches beteiligte sich 2011 und 2012 auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) mit insgesamt 80.000 Euro.

Foto: Wolfgang Zimpel/Deutsche Stiftung Denkmalschutz