RAG reicht Planerische Mitteilung ein

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Die RAG AG hat am Mittwoch, 4. März, die so genannte Planerische Mitteilung zum Ansteigen des Grubenwasserspiegels in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel beim Oberbergamt des Saarlandes eingereicht. Die Mitteilung umfasst die erste Phase einer vom Bergbauunternehmen angestrebten Veränderung der Wasserhaltung im Saarland. Das Grubenwasser soll nach dieser Planung in Reden und Ensdorf auf ein Niveau von 320 Metern unter Normalnull ansteigen können.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger sagte zu der Planerischen Mitteilung: „Das Vorhaben der RAG wird jetzt intensiv geprüft. Für mich ist wichtig, dass eine Gefährdung von Mensch, Umwelt und Trinkwasser ausgeschlossen wird. Das bleibt für uns die Richtschnur im Verfahren und unabdingbare Voraussetzung einer Genehmigung. Das weitere Verfahren wird von Beginn an transparent ausgestaltet.“

Nach Prüfung der Planerischen Mitteilung wird das Oberbergamt diese an Behörden, Körperschaften, Verbände, Gemeinden sowie die Interessenvereinigungen der Bergbaubetroffenen versenden und diese zum so genannten „Scoping-Termin“ einladen. Der Termin wird voraussichtlich Ende April 2015 stattfinden. Dann werden Inhalt und Umfang der Unterlagen festgelegt, die von der RAG geliefert werden müssen. Diese werden für die Umweltverträglichkeitsstudie im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren gebraucht.

Nach Abschluss der Umweltverträglichkeitsstudie und der in Auftrag gegebenen Gutachten ist mit der offiziellen Einreichung der RAG-Antragsunterlagen zu rechnen. Diese werden nach der bergbehördlichen Auswertung öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Dann folgen der Erörterungstermin sowie die behördliche Entscheidung und die Planbeschlussfassung. Insgesamt betrachtet ist mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer zu rechnen. Mit dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren wird im Sinne der betroffenen Kommunen und der Bevölkerung eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleistet.

Die Planerische Mitteilung der RAG AG wird nach der Vollständigkeitsprüfung durch das Oberbergamt auf der Themenwebsite „Bergbau und Bergbaufolgen“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr veröffentlicht.