Gießen (aw). Die alten RKH-Hallen in Gießen (Landkreis Gießen) sind abgerissen und doch könnten die zurückliegenden Abbrucharbeiten ein Nachspiel für die ausführende Baufirma haben. Den das soll ein Bußgeld wegen der Staubentwicklung zahlen, ein Verfahren wird derzeit vom Regierungspräsidium eingeleitet. Demnach sei die Staubentwicklung aus arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden. Gleichzeitig wird ein Verstoß gegen Auflagen der Abrissgenehmigung geprüft. Angeblich hatte der Generalunterehmer während einer Baustellenkontrolle mitgeteilt, es handele sich bei den Dämmstoffen um ungefährliche jüngeren Datums. Dem sei laut Pressestelle des Regierungspräsidiums nicht so. Zumindest ist nun erstmal der Bebauugsplan für das neue Wohngebiet vom Stadtparlament durchgewunken worden. (aw)