Tagebau Jänschwalde kann weiter Kohle fördern

Jänschwalde (pm/aw). Im Tagebau Jänschwalde darf weiterhin Kohle im Regelbetrieb gefördert werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) am 5. Mai 2022 beschlossen und sieht damit eine Beschwerde der LEAG gegen das am 16. März ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus, wonach der Tagebau Jänschwalde ab dem 15. Mai 2022 in den Sicherungsbetrieb hätte gehen müssen, als begründet an.

„Die Entscheidung des OVG bedeutet eine Erleichterung für unsere Kollegen im Tagebau Jänschwalde, die damit zunächst den Tagebaubetrieb ohne Unterbrechung fortsetzen und so die bedarfsgerechte Versorgung des Kraftwerkes Jänschwalde weiter sichern können, die in der aktuell angespannten Versorungssituation in Deutschland notwendiger denn je ist“, sagt LEAG-Bergbauvorstand Philipp Nellessen. „Sie dürfte aber auch von den Lausitzern im Umfeld des Tagebaus Jänschwalde mit Erleichterung aufgenommen werden, die von uns eine planmäßige Beendigung der Kohleförderung Ende 2023 und die zügige Umsetzung der geplanten Restraumgestaltung ohne jahrelange Stillstandszeiten und unnötige Wasserhebung erwarten. Dies ist aus unserer Sicht eine Entscheidung im Sinne der Umwelt, im Sinne einer sicheren Stromversorgung, insbesondere in Krisenzeiten, und im Sinne der betroffenen Gemeinden“, so Nellessen weiter.