Bonndorf (aw). Das ehemalige Gutshaus „Bonndorfer Hof“ (Landkreis Waldshut) darf abgerissen werden, eine entsprechende Abbruchgenehmigung liegt vor. Somit können die Pläne eine Supermarktbetreibers konkretisiert werden. Auf dem Gelände soll der bisherige Verkaufsmarkt ebenfalls abgerissen werden und ein mehr als doppelt so großer Komplex gebaut werden. Jetzt muss das Verkehrsplanungskonzept zur Anbindung des Marktes an die Lenzkircher- und die Bahnhofstraße mit dem Straßenbauamt abgestimmt werden und die Bauplanung in einem Bauantrag verfestigt werden. Ursprünglich sollte der Baubeginn im kommenden Jahr sein. Für den Bonndorfer Hof gab es eine Prüfliste des Denkmalschutzes. Im Mai hatten die Eigentümer einen Abbruchantrag gestellt. Diesem wollte der Gemeinderat zustimmen, wenn das Denkmalamt grünes Licht dafür geben würde. Somit verschwindet wieder ein Stück Geschichte in Bonndorf.