Stuttgart/Keltern-Dietlingen (pm). Die stattliche Kelter in Keltern-Dietlingen ist eine Zeugin der großen Weinbauzeit Baden-Württembergs. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhundertes erbaut, stellt sie mit ihrem steilen, hohen Schopfwalmdach noch immer ein imposantes Gebäude dar. Statisch muss sie allerdings dringend stabilisiert werden – zu viele tragende Teile sind in früheren Zeiten entnommen worden. Die geplante Instandsetzung und Ertüchtigung fördert die Denkmalstiftung Baden-Württemberg jetzt mit 80.000 Euro aus Mitteln der Lotterie GlücksSpirale.
„Das Anliegen der Gemeinde, dieses historische Gebäude zu erhalten, ist verständlich und löblich“, unterstreicht Prof. Claus Wolf, Vorstandsmitglied der Denkmalstiftung Baden-Württemberg. Auch wenn sich die Nutzung der Kelter nicht rentieren werde: „Sie trägt wesentlich zur geschichtlichen Identität der Gemeinde bei“, so Wolf weiter. „Dies ist ein guter Grund für eine denkmalverträgliche Instandsetzung, wie sie die Kommune hier verfolgt.“ Georg Wacker, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, ergänzt: „Die Kelter steht für ein Stück Heimatgeschichte. Mit ihrer Instandsetzung gelingt es, die Weinbautradition in alten Mauern mit neuen Nutzungen lebendig zu halten.“
Der mächtige Dachstuhl der Dietlinger Kelter lässt sich auf 1439 datieren. Damit ist er der zweitälteste erhaltene Dachstuhl im Enzkreis. Seine Stabilität ist allerdings erheblich beeinträchtigt: Statisch erforderliche Holzbauteile wie Büge, Kehlbalken, Mittelpfetten und Tragstützen sind früheren Umbauten zum Opfer gefallen. Zahlreiche historische Holzverbindungen sind angerottet oder haben sich verschoben. Das Dachgespärre, so haben Untersuchungen gezeigt, weist zum Teil eine Schiefstellung um bis zu achtzig Zentimeter auf.
Die historische Kelter von Dietlingen soll deshalb so bald wie möglich wieder standfest gemacht werden. Neben der statischen Sicherung und Instandsetzung des Holztragwerks sind Arbeiten in den Bereichen Sanitär, Heizung und Elektro vorgesehen. Künftig soll das Gebäude weiterhin durch die Gemeinde und auch öffentlich nutzbar sein, etwa für Veranstaltungen.
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