Regensburg (aw). Auf der Fläche des zukünftigen Quartierszentrums auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne wurden Baumfällungen durch den Grundstückseigentümer durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Teilbaugenehmigung hat die Stadt Regensburg eine Fällgenehmigung erteilt. Am 1. März beginnt die gesetzlich geschützte Vogelbrutzeit, während der in der Regel keine Fällungen zulässig sind. Insgesamt mussten 28 Bäume gefällt werden, deren Gesundheitszustand durch einen Baumgutachter durchweg als „schlecht“ und deren weitere Lebenserwartung als „gering“ eingeschätzt wurde. Aufgrund der Fällungen müssen nach Fertigstellung der Baumaßnahmen Nachpflanzungen getätigt werden.