Falkenstein (aw). Das 1908 erbaute, denkmalgeschützte Falgard-Geschäftshaus an der Bahnhofsstraße in Falkenstein (Vogtlandkreis) darf nicht für einen Supermarkt abgerissen werden. Die Landesdirektion Sachsen wird die Genehmigung zum Abriss nicht erteilen. Für diese ist das Gebäude eine Rarität in der Industriearchitektur und unbedingt schützenswert. Die Landesdirektion erhebt zudem schwere Vorwürfe gegenüber der Stadt. Die soll jahrelang den fortschreitenden Verfall hingenommen und keine Maßnahmen zum Erhalt angestoßen haben. Die Landesdirektion entkräftet auch ein Argument, nachdem der geplante Supermarkt neue Arveitsplätze schaffen würde. Jetzt erwägt die Stadt, den Klageweg einzuschreiten. Auch der Investor, der auf dem Grundstück den Supermarkt bauen wollte, ist enttäuscht von der Entscheidung der Denkmalbehörde.