Förderrichtlinie für die Innenstadt Höchst geändert

Frankfurt/Main (aw). Richtlinie angepasst, mehr Geld für Fassadensanierung bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden: Seit Mitte 2018 können im Rahmen des Förderprogramms Innenstadt Höchst Zuschüsse für Projekte im gewerblichen Gebäudebestand, im öffentlichen Raum und für gemeinschaftliche Aktivitäten gewährt werden. Nach knapp zweieinhalb Jahren Laufzeit wurde die Richtlinie nun auf Grundlage der Beratungserfahrungen in Teilen vom Stadtplanungsamt verändert und angepasst. Neben inhaltlichen Klarstellungen wurde der Förderansatz für Fassadensanierungen bei Gebäuden ohne Denkmalschutz erhöht.

„Wir möchten damit Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie Gewerbetreibende, die in die Qualität von gewerblich genutzten Erdgeschosszonen in der Höchster Innenstadt investieren, noch besser finanziell unterstützen“, fasst Planungsdezernent Mike Josef zusammen. „Über finanzielle Anreize in bauliche Investitionen sollen erdgeschossige Gewerbeflächen attraktiver gestaltet, bewährte Nutzungen verstetigt und Leerstand beseitigt werden. Diese Investitionen tragen ganz erheblich zur Erhaltung wertvoller Bausubstanz und zur Aufwertung des städtebaulichen Erscheinungsbilds der Gebäude sowie auch zur Stärkung des Geschäftsumfeldes bei. Und davon profitiert ganz Höchst.“

Zur kostenlosen Modernisierungsberatung steht der Architekt Frank Ammon vom Büro ammon + sturm zur Verfügung. Sprechstunde ist jeweils dienstags von 16 bis 18 Uhr im Stadtteilbüro Bolongarostraße 135 oder unter Telefon 069/212-40802. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie die Förderrichtlinie gibt es unter www.stadtplanungsamt-frankfurt.de