Wiesbaden (pm/aw). Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Planbereich „Helling-Höfe“ wird von Dienstag, 23. November, bis Mittwoch, 22. Dezember, öffentlich ausgelegt. Im Westen von Kastel soll mit den „Helling-Höfen“ ein neues Nahversorgungszentrum mit Einzelhandels- und kleinflächigen Gewerbenutzungen im Erdgeschoss sowie Wohnungen in den Obergeschossen des Gebäudekomplexes entstehen. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Deckung von dringend benötigtem Wohnraum in gut erschlossener Lage.
Im Jahr 2018 wurde für den Bereich um die Wiesbadener Straße in Kastel unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit ein Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept aufgestellt und beschlossen. Für den darin aufgezeigten städtebaulichen Umbauprozess des Kasteler Westens zu einem gemischten Quartier mit Wohnen, Arbeiten und Nahversorgung sowie einem eigenständigen Profil kann der unmittelbar am Rheinufer gelegene, rund 1,7 Hektar große Planbereich „Helling-Höfe“ eine impulsgebende Rolle übernehmen.
Das Konzept der HellingHöfe GmbH & Co. KG sieht für das Nahversorgungszentrum unter anderem einen Lebensmittelmarkt, eine Drogerie und weitere kleinteilige Einzelhandelsbetriebe sowie Komplementärnutzungen als Ergänzung der Grundversorgung (beispielsweise Bäckerei, Florist, Apotheke, Gastronomie) vor. Als neues Nahversorgungszentrum eignet sich die Lage insbesondere durch die räumliche Nähe zu den weiteren Entwicklungsflächen in Kastel, die im Rahmen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts herausgearbeitet wurden. Neben der Versorgung des Stadtteils soll das Projekt „Helling-Höfe“ auch einen Beitrag zum Wohnungsangebot in Kastel leisten. 177 Wohneinheiten sind geplant, davon 22 Prozent gefördert, die in einem straßenbegleitenden Riegel zur Wiesbadener Straße und in sechs Mehrfamilienhäusern auf der dem Rheinufer zugewandten Seite untergebracht werden. Die erforderlichen 206 Stellplätze werden in einer Tiefgarage auf dem Grundstück realisiert.
Die Freiflächen zwischen den Punkthäusern sollen intensiv begrünt werden. Die Gestaltung der terrassierten Außenbereiche auf der Südseite Richtung Rhein ergibt eine optisch zusammenhängende Freifläche, die mit der bestehenden öffentlichen Grünfläche am Rhein verzahnt werden kann. An der Nordseite soll über eine öffentliche Zuwegung die Durchlässigkeit zum Rheinufer verbessert werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans für den Planbereich „Helling-Höfe“ kann von Dienstag, 23. November, bis Mittwoch, 22. Dezember, im Raum für öffentliche Auslegungen im Verwaltungsgebäude des Dezernates für Stadtentwicklung und Bau, Gustav-Stresemann-Ring 15, eingesehen werden. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich die Planung, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr anzusehen. Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung können ebenfalls abgegeben werden. Es ist zu beachten, dass der Publikumsverkehr im Verwaltungsgebäude Gustav-Stresemann-Ring 15 auf Grund der besonderen Umstände durch Covid-19 gegenwärtig eingeschränkt ist; daher muss am Haupteingang für den Einlass geklingelt werden, um in den Raum für öffentliche Auslegungen zu gelangen. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Bei Beratungs- oder Erläuterungsbedarf wird jedoch darum gebeten, über die E-Mail-Adresse staedtebau@wiesbaden.de oder telefonisch über (0611) 316471 einen Termin zu vereinbaren.
Die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung stehen auch im Internet unter http://www.wiesbaden.de/auslegung während der Auslegungsfrist zur Ansicht zur Verfügung. Hier besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Stellungnahme über ein Online-Beteiligungsformular abzugeben.