Heidenrod (pm/aw). Dank zahlreicher Spenden sowie der Erträge der Lotterie GlücksSpirale beteiligt sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) mit 40.000 Euro an der Innensanierung einer denkmalgeschützten Scheune in der Rusterbachstraße in Heidenrod. Das Kulturdenkmal stammt aus dem ausgehenden 16. Jahrhundert, einige Reparaturstellen weisen allerdings darauf hin, dass die Scheune im 17. Jahrhundert einmal abgetragen und nach dem Austausch beschädigter Konstruktionshölzer neu aufgeschlagen worden ist.
Die Scheune hat eine Grundfläche von etwa 10,6 Meter Länge und 8,4 Meter Breite. Sie steht parallel zur Straße an der südlichen Grundstücksgrenze. Der im Norden durch das Wohnhaus begrenzte Hof wurde um 1900 mit einem weiteren Scheunengebäude überbaut, das ohne eigene Wand an die Westseite der alten Scheune anschließt. Darauf verweisen die sehr dünnen Nadelhölzer des neuen Dachs und die Ausmauerung mit Schwemmsteinen. Gut erkennbar ist, dass bereits vor der Anfügung des neuen Scheunengebäudes der Dachfuß der alten Scheune um etwa einen Meter angehoben worden ist, um das Volumen zu vergrößern. Gleichzeitig wurde die Konstruktion vom Sparren- zum Rofendach verändert. Die Zufahrt zur Tenne erfolgt seither durch das neue Scheunengebäude.
Die alte Scheune hat die übliche dreizonige Aufteilung mit drei fast gleich breiten Querzonen. Die dreizonige Gliederung setzt sich im Dachgerüst fort, das, ursprünglich als Sparrendach konstruiert, einen zweifach stehenden Stuhl mit einem Firstständerlängsbund kombiniert. In höchst altertümlicher Weise beginnen die Firstständer bereits im Traufgerüst und erreichen damit die beachtliche Höhe von knapp 7,5 Meter. Unklar bleibt mangels sicherer Befunde, ob das Dachwerk ursprünglich eine Kehlbalkenlage besaß. Erhalten sind nur die Bundkehlriegel in den Querbünden des Stuhls. Da aber im späten 16. Jahrhundert kehlbalkenlose Dächer noch nicht üblich waren, ist eine Kehlbalkenlage wahrscheinlich.