Bebauungsplan „Neumarkt“ ist wirksam

Osnabrück (pm). „Ich freue mich sehr, dass nun erstmal Klarheit herrscht und es somit weitergeht“, kommentiert erleichtert Oberbürgermeister Wolfgang Griesert den Beschluss des Verwaltungsgerichts. „Das Gericht hat die Wirksamkeit des Bebauungsplanes Nummer 525 'Neumarkt' festgestellt." Das Gericht hatte den Eilantrag gegen die Baugenehmigung für den Zauberwürfel (Baulos 2) am Neumarkt abgelehnt. Eine benachbarte Grundstückseigentümerin hatte den Antrag gestellt. Das Gericht sieht keinen „rügefähigen Fehler des Bebauungsplanes“. Auch bestünden keine „brandschutzrechtlichen Bedenken“.

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