Denkmalschutz: Abriss und Neubau der Stadthalle keine Option

Braunschweig (pm/aw). Ein Abriss und Neubau der Stadthalle sind denkmalschutzrechtlich nicht möglich. Das hat die Verwaltung jetzt den Ratsgremien anlässlich eines Antrags der Gruppe „Die Fraktion.- Die Linke, Volt und Die Partei“ mitgeteilt, der eine entsprechende Prüfung vorsieht. Zugleich vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass ein ebenfalls in diesem Antrag vorgesehener europaweiter Realisierungswettbewerb, der Möglichkeiten der Neuausrichtung der Stadthalle zu einem modernen Kulturzentrum ausloten soll, nicht zielführend ist. Die vorliegende Modernisierungs- und Sanierungsplanung sei bereits von diesem Leitgedanken getragen, ein erneuter Wettbewerb würde nach Auffassung der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse zu künftigen alternativen Nutzungsmöglichkeiten der Stadthalle bringen und insofern nur den Zeitplan zurückwerfen.

Die Verwaltung favorisiert dagegen weiterhin die Gründung einer Projektgesellschaft, die die Sanierung begleiten soll, nachdem sich bis 2021 kein Totalunternehmer für die Sanierung und den anschließenden technischen Betrieb gefunden hatte. Die Vorbereitungen zur Gründung einer solchen Projektgesellschaft haben begonnen.

Der Grundsatzbeschluss des Rates von 2017 enthielt bereits Überlegungen zu einem möglichen Neubau. Damals wurde für eine Sanierung votiert aufgrund der geringeren zu erwartenden Kosten. Zwischenzeitlich hat jedoch 2018 das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege die Stadthalle in das Verzeichnis der Baudenkmale aufgenommen. Als öffentlicher Eigentümer ist die Stadt verpflichtet, solche Baudenkmale in ihrem Besitz zu erhalten. Eine „wirtschaftliche Unzumutbarkeit durch hohe Unterhaltungskosten kann sie anders als Privatpersonen nicht geltend machen.

Ein Abriss käme angesichts der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben nur in Betracht, wenn ein anderes öffentliches Interesse von besonderer Bedeutung dies erfordert, etwa ein wichtiges Infrastrukturprojekt wie der Bau einer Straße oder eines Bahnhofs. Eine solche Voraussetzung ist im Falle der Stadthalle nicht gegeben. Denkbar wäre unter den geltenden Denkmalbestimmungen eine Umnutzung, aufgrund der Raumstruktur ergeben jedoch auch dafür aus Sicht der Verwaltung keine wesentlichen Alternativen zu einer Stadthalle. Möglich wäre auch eine Erweiterung des Gebäudes; die grundsätzliche Option auf einen dritten Saal wurde bei der Sanierungsplanung bereits berücksichtigt. Zur Bestätigung dieser Rechtsauffassung wird die Verwaltung ergänzend Kontakt zur obersten Denkmalbehörde aufnehmen.

Die Diskussion um die Zukunft der Stadthalle und bauliche Optionen ist auf die Tagesordnung gekommen, weil bisher kein Totalunternehmer gefunden werden konnte, der die Sanierungsplanung umsetzt. Die Verwaltung weist jedoch noch einmal darauf hin, dass das vorliegende Gesamtkonzept auf Grundlage eines konkreten zukunftsfähigen Nutzungsszenarios erstellt wurde und von allen Projektbeteiligten weiterhin mitgetragen wird. Zudem gibt es für die vorliegende Planung, der eine umfassende Grundlagen- und Bedarfsermittlung vorausging, bereits eine Baugenehmigung.

Mit der Entscheidung zu einem erneuten Realisierungswettbewerb würden alle bisher erfolgten Schritten weitgehend hinfällig. Bisher wurden zudem 4,5 Millionen Euro für Planungskosten aufgewendet. Um wieder an den Punkt eines genehmigungsfähigen Bauantrags zu gelangen, würden nach Einschätzung der Verwaltung zwei Jahre ins Land gehen, ohne dass angesichts der oben erläuterten denkmalschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mit substanziellen neuen Erkenntnissen oder Nutzungs- und Handlungsoptionen zu rechnen ist. Der Standort der heutigen Stadthalle wird für ihren Zweck nach wie vor als ideal eingeschätzt. Ein neuer Wettbewerb und die anschließende Planung würden erneute Kosten verursachen.