Lüneburg (dsd/aw). Für die Sanierung des Torbogens der ehemaligen Kettenstrafanstalt in Lüneburg sowie des Mauerabschnitts rechts davon und der Grenzmauer zum Nachbargrundstück stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) 25.000 Euro zur Verfügung. Nachdem der Vorgängerbau zu klein geworden war und nicht mehr den Anforderungen eines modernen Gefängnisbaus entsprach, wurde von 1837 bis 1879 eine neue Kettenhaftanstalt erbaut, deren Insassen Zwangsarbeit im angrenzenden Gipsbruch verüben mussten. Beim ältesten Gebäudeteil, dem sogenannten Schachtflügel, handelt es sich um einen im Rundbogenstil errichteten, langen Backsteinbau mit Eckpavillons unter einem Walmdach.
Den östlich des Schachtflügels liegenden, später erbauten und ebenfalls in Backsteinbauweise ausgeführten Ziegelschuppen mit rechteckigen Fenstern deckt ein Satteldach. Die Ostwand schließt an die Umfassungsmauer des Geländes an. Der späteste Gebäudeteil ist der südlich des Schachtflügels liegende Zellenflügel, ein dreigeschossiger Backsteinbau mit segmentbogigen Fenstern, der sich aus zwei ungleich großen Trakten zusammensetzt. Eine hohe Einfriedung aus Backstein über einem Sockel aus Findlingen begrenzt den einstigen Gefängniskomplex.