Hannover/Lingen (pm/aw). RWE Nuclear hat am 22. Juli 2021 von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz die Genehmigung für das sogenannte „Teilprojekt 2“ für den Abbau des Kernkraftwerk Lingens (KWL) erhalten. Das KWL ist bereits seit 1977 stillgelegt und befindet sich seit 2015 im Rückbau. „Der Rückbau des KWL ist bereits seit mehreren Jahren im vollen Gang. Die jetzt erteilte Genehmigung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein der finalen Rückbauphase der Anlage. Wir kommen unserer Verpflichtung zum sicheren und unverzüglichen Rückbau gemäß Atomgesetz nach“, freut sich Nikolaus Valerius, Kernenergievorstand der RWE Power AG und technischer Geschäftsführer der RWE Nuclear GmbH.
Der Rückbau der Lingener Altanlage gliedert sich grob in zwei Teilprojekte: Unter das Teilprojekt 1 fallen verschiedene Abbaumaßnahmen in unterschiedlichen Gebäudeteilen, deren Material überwiegend kontaminiert ist, d.h. oberflächlich mit Radioaktivität in Berührung gekommen ist. Dazu gehören im Wesentlichen die Reaktorhilfs-Systeme oder die Dampfumformer. „In diesem Projekt sind wir auf einem sehr guten Weg“, berichtet KWL-Anlagenleiter Andreas Friehe. „Der Ausbau der Dampfumformer geht zügig voran. Wie bereits in der Vergangenheit angekündigt, wird die weitere Zerlegung und Bearbeitung der Komponenten in einer externen Bearbeitungseinrichtung in Schweden erfolgen. Einen entsprechenden Transport planen wir für Herbst dieses Jahres“, so Friehe weiter. „Sobald eine endgültige Entscheidung vorliegt, werden wir transparent über Details zum Transport informieren.“
Im jetzt genehmigten zweiten Teilprojekt – es wurde im November 2017 bei der Aufsichtsbehörde beantragt – geht es vor allem um den Abbau aktivierter Bauteile, wie den Reaktorbehälter mit seinen Einbauten und dem Biologischen Schild. Diese werden in der Anlage zerlegt und anschließend fachgerecht verpackt und der BGZ zur Zwischen- bzw. späteren Endlagerung übergeben. Bis Mitte der 2020er Jahre soll das KWL aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen sein, sodass anschließend der komplette, konventionelle Rückbau erfolgen kann.
Alle Arbeiten unterliegen selbstverständlich weiterhin der kontinuierlichen Überwachung durch die Aufsichtsbehörde, die die einzelnen Schritte des Abbaus, gemeinsam mit einem unabhängigen Sachverständigen, begleitet und beaufsichtigt. Bei allen Arbeiten haben die Anlagen-, die Arbeitssicherheit sowie der Strahlen- und Gesundheitsschutz oberste Priorität. Der Abbau eines Kernkraftwerks findet von innen nach außen statt. Von den umfangreichen Arbeiten wird folglich von außen weiterhin wenig zu sehen sein. Auch wenn RWE in der aktuellen Situation rund um das Coronavirus das Angebot an Veranstaltungen deutlich anpassen musste, wird die gestartete Informations-Initiative „Kraftwerke Lingen transparent“ auch zukünftig, sobald wieder möglich, weiter fortgeführt.