Forlitz-Blaukirchen (pm/aw). Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat am Donnerstag auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes angeordnet, dass die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG einen Altschaden am Erdgasförderplatz Großes Meer Z1 bei Forlitz-Blaukirchen in der Gemeinde Südbrookmerland (Landkreis Aurich) sanieren muss. Als Folge des Altschadens drangen bei Erdarbeiten an den Erdgasleitungen unmittelbar am Förderplatzrand am 26. Februar dieses Jahres flüssige Kohlenwasserstoffe in die extra für die Maßnahme ausgehobene Baugrube ein. Das mit Erdgaskondensat verunreinigte Wasser wurde abgepumpt, die Baugrube verfüllt und ein von der Baugrube durchschnittener Graben mit Sandsäcken versperrt, um eine weitere Ausbreitung der Schadstoffe zu verhindern.
Ein externer Sachverständiger wurde umgehend eingeschaltet. Nach wiederholten Untersuchungen stellte der Sachverständige jetzt eine Gefährdung für Oberflächengewässer fest. Als Reaktion auf diese Feststellung hat das LBEG die Sanierung des Altschadens auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes angeordnet. Der Anordnung gingen Abstimmungen mit dem Landkreis Aurich sowie die Anhörung des Betreibers voraus.
Die Sanierungsarbeiten, das schließt auch vorbereitende Planungsarbeiten mit ein, müssen spätestens am Mittwoch, 28. Juli, begonnen haben.