Lehrte (pm/aw). Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gibt jetzt einen Einwirkungsbereich für das ehemalige Bergwerk Bergmannssegen-Hugo bekannt. Dieser Bereich mit einem Durchmesser von gut 170 Metern befindet sich im Süden der Stadt Lehrte (Region Hannover) und betrifft Teile der Straßen Köhlerheide, Sophie-Scholl-Ring und Alter Bahndamm.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH als Betreiberin des ehemaligen Bergwerks Bergmannssegen-Hugo den Einwirkungsbereich im Sinne des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) ermittelt. Dieser wurde vom LBEG geprüft und wird nun gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV bekannt gegeben.
Bei diesem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem mutmaßlich infolge von untertägigem Abbau Senkungen von zehn bis maximal vierzehn Zentimetern eingetreten sind. Der Einwirkungsbereich war festzulegen, da Senkungen von mindestens zehn Zentimetern eingetreten sind.
Der südliche Bereich von Lehrte liegt zudem auf einer Salzstockhochlage. Aufgrund von Subrosion – also der unterirdischen Auslaugung und Verfrachtung von meist leichtlöslichem Gestein – kann es dort auch zu natürlich bedingten Senkungserscheinungen kommen.
Entsteht im Einwirkungsbereich der untertägigen Gewinnung des Bergbaubetriebes durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse oder durch Erschütterungen ein Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann, wird vermutet, daß der Schaden durch diesen Bergbaubetrieb verursacht worden ist (Bergschadensvermutung). Damit tritt eine Beweislastumkehr ein – der Unternehmer muss beweisen, den Schaden nicht verursacht zu haben.