Braunschweig (aw). Die Planung der Stadthallensanierung erfordert erste Arbeiten am Gebäude. Eine Fachfirma beginnt am Mittwoch, 9. Mai damit, auf der Waschbetonfassade der Stadthalle rund 20 Bohrungen zu setzen. Hintergrund ist die Denkmalschutzwürdigkeit des 1965 fertiggestellten Baus. Falls originale Materialien etwa aus technischen Gründen nicht erhalten werden können, muss ein möglichst werkgetreuer Nachbau geplant werden, damit das Erscheinungsbild möglichst originalgetreu erhalten werden kann. Um den Zustand der Waschbetonelemente bauphysikalisch analysieren und beurteilen zu können, werden Bohrkerne entnommen.
Bereits begonnen hat auf dem Grundstück am Leonhardplatz eine Baugrunduntersuchung. Sie ist ebenfalls zur Erarbeitung der Planunterlagen erforderlich. Die Maßnahmen werden eng mit der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH abgestimmt, um den Veranstaltungsbetrieb nicht zu beeinträchtigen.
Wie die Stadt berichtet, hat das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD) die Stadthalle im Februar 2018 als Einzeldenkmal aufgrund der geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Bedeutung in das Verzeichnis der Kulturdenkmale/Baudenkmale aufgenommen. Damit obliegt der Stadt als Eigentümerin die Erhaltungsverpflichtung im Rahmen der Regelungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes (NDSchG). Für die Sanierungsplanung bedeutet die Ausweisung der Stadthalle als Einzeldenkmal, dass ein Erhalt der äußeren originalen Kubatur und Gestalt, der inneren originalen Struktur und der noch bauzeitlichen authentischen Materialien innen und außen als grundsätzliches Ziel zu verfolgen ist.
Nach dem Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Stadthalle durch den Rat im Dezember 2017 begannen im Januar mit Unterstützung der Partnerschaft Deutschland – Berater der öffentlichen Hand GmbH (PD) die Vorbereitungen zur Ausschreibung eines partnerschaftlichen Modells. Hierfür werden derzeit die erforderlichen bauplanerischen Grundlagen erarbeitet.