Recklinghausen (aw). In den nächsten Monaten werden an 47 Brücken des Kreises Recklinghausen die Hauptuntersuchungen nach DIN 1076 vorgenommen. Bevor die Fachleute vor Ort ans Werk gehen können, müssen einige Vorarbeiten geleistet werden. Aber was muss vorbereitet werden, damit der Termine möglichst reibungslos verläuft? „Vor einer Hauptuntersuchung schaut sich der Prüfer zunächst alle vorhandenen Unterlagen an. Je älter eine Brücke ist, umso mehr Unterlagen und Bemerkungen gibt es“, sagt Ressortleiterin Regina Thümmler vom Kreis Recklinghausen. Der Prüfer muss die Brücke kennenlernen. Es gilt die Entwicklung der letzten Jahre zu begutachten, um ein Gespür dafür zu bekommen, wo mögliche Schwachstellen sind.
Außerdem muss geklärt werden, ob auch andere Baulastträger betroffen sind. Wenn die Straße beispielsweise über eine Autobahn oder einen Kanal führt, muss der Prüfer auch den Landesbetrieb Straßen.NRW oder das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg mit einbeziehen. Erst danach fällt die Entscheidung, welche Geräte benötigt werden. Bei Hauptuntersuchungen müssen die Prüfer bis auf einen halben Meter Abstand an die Bauwerke heran – von allen Seiten. Bei Durchlässen brauchen sie dafür beispielsweise Wathosen wie ein Angler, da sie in die Bauwerke hinein gehen müssen. Für andere Brücken müssen Hubsteiger, Gelenk-Teleskop-Arbeitsbühnen oder Brückenuntersichtgeräte mit Arbeitsplattform gemietet werden, damit die Prüfer wirklich an alle Stellen kommen.
„Eigensicherung ist das oberste Gebot. Darum ist auch wichtig, dass vorher festgelegt wird, wie viele Personen notwendig sind. Bei einem Hubsteiger benötigt man jemanden, der den Korb steuert. Führt die Brücke über eine Straße, muss zusätzlich jemand den Verkehr beobachten“, erklärt Regina Thümmler. Wenn all das erledigt und geklärt ist, wird das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt über den geplanten Ortstermin informiert, Feuerwehr und Polizei werden von dort über die Arbeiten informiert. Erst danach findet mit Hammer, Meißel und Riss-Tabelle die eigentliche Prüfung der Brücke statt.
Nach der Prüfung vor Ort werden die alten Unterlagen und die neu gewonnenen Erkenntnis verglichen. Gibt es nur minimale Veränderungen, werden diese lediglich notiert. Bei größeren Veränderungen wird festgelegt, welche weiteren Schritte notwendig sind. Je nach Ausmaß kann es auch eine objektbezogene Schadensanalyse (OSA) geben. Sie schreibt zum Beispiel vor, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine schadhafte Brücke weiterhin nutzen zu können. Mit dem Prüfbericht ist die Arbeit des Prüfers beendet, alle weiteren Schritte obliegen dem jeweiligen Baulastträger.