Essen (pm/aw). Für das als Villa Ruhnau bekannte Gebäude in Essen-Kettwig liegt der Stadtverwaltung eine Abbruchanzeige vor. Beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung wurde Ende September die Abbruchanzeige nach Paragraph 62, Absatz 3 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) für das Gebäude Am Bögelsknappen 1 eingereicht. Mit dem in der Anzeige genannten Beseitigungsvorhaben darf nicht vor Ablauf eines Monats nach Zustellung der Eingangsbestätigung begonnen werden, in diesem Fall vor Ende Oktober. Bauordnungsrechtlich wird das Verfahren mit der eingereichten Anzeige und der Anzeige des vollzogenen Abrisses abgeschlossen sein. Weitere Prüfungen oder Genehmigungen sind bauordnungsrechtlich nicht vorgesehen und nicht erforderlich.
Die Villa Ruhnau befindet sich in Privatbesitz, das dahinterliegende Grundstück ist in städtischem Besitz. Aufgrund der Sorge der Anwohnerschaft, dass die Villa Ruhnau abgerissen werden und dort ein Großbauprojekt entstehen könnte, hat im November 2019 ein Runder Tisch stattgefunden. Ergebnis des Runden Tisches war die Forderung der Anwohnerschaft, erneut prüfen zu lassen, ob für das Grundstück Am Bögelsknappen 1 Denkmalschutz besteht. Nachdem das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege (IDD) und der Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) bereits 2017 festgestellt hatten, dass es sich bei dem Objekt um kein Denkmal handelt, wurde dies im Mai 2020 durch eine konsolidierende Untersuchung bestätigt.