Münster (sms). Es ist ein ruhiges Plätzchen, gut geschützt, freistehend und mit bester Aussicht. Der Waldkauz, der in diesem Winter in die alte Trafostation im Boniburger Wald eingezogen ist, weiß die Vorzüge der Unterkunft offenbar zu schätzen. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Münster, die den mit Nisthilfen ausgestatteten Umspannturm 2015 von den Stadtwerken übernommen hat, hofft, dass sich in diesem Frühjahr weitere Untermieter einnisten. Platz genug für Turmfalken und Fledermäuse gibt es jedenfalls noch.
Hintergrund für das städtische Engagement ist die Tatsache, dass natürliche Brut- und Ruheplätze für Höhlenbrüter in der freien Landschaft extrem selten geworden sind. Ein Grund: Alte Bäume und Totholz-Haufen, die geschützte Räume bieten könnten, werden oft aus Gründen der Sicherheit aus Wäldern entfernt. Auch Spalten und Risse an Fassaden werden heute, zum Nachteil der Fledermäuse, in der Regel schnell abgedichtet.
Umso wichtiger ist es, den Tieren Ersatz anzubieten. Die alten Trafostationen können hier einiges zur Linderung der tierischen Wohnungsnot beitragen: Während beispielsweise der Turmfalke den offenen Platz an der Außenfassade der Station bevorzugt, freut sich die nachtaktive Eule über einen auch tagsüber dunklen Kasten im Innern des Turms. Neben der Trafostation im Boniburger Wald kümmert sich die Untere Naturschutzbehörde auch um die Station an der Straße Nottebrock in Amelsbüren.
Künstliche Nisthilfen sind überall da sinnvoll, wo Naturhöhlen fehlen. Auch private Gärten und Häuserfassaden bieten viele Möglichkeiten, Nisthilfen beispielsweise für Singvögel aufzuhängen. Wer Meisen, Amseln und Co. im eigenen Garten beobachten kann, darf sich auf schöne Naturerlebnisse freuen. Damit die Nisthilfen noch in diesem Frühjahr bezogen werden können, sollten sie bis Ende März angebracht werden. Da die Kästen den Tieren aber auch im Winter Zuflucht bieten, ist es auch möglich, sie später im Jahr noch aufzuhängen. Ausführliche Informationen - auch zum Bau und zur Pflege von Nisthilfen - gibt es im Stadtportal unter www.stadt-muenster.de/umwelt/natur-und-landschaft/artenschutz. Außerdem bieten verschiedene Naturschutzverbände Informationen im Internet an.
Selbstverständlich ist es auch wichtig, die noch vorhandenen natürlichen Nistplätze zu schützen. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit weist darauf hin, dass das Naturschutzgesetz den Rückschnitt von Gehölzen und Röhricht von März bis Oktober verbietet. Den Vögeln soll so eine unruhige Brutzeit oder der komplette Verlust von Nistplätzen erspart bleiben. Auch auf privaten Grundstücken muss diese Regelung beachtet werden. Ein Formschnitt von Hecken, bei dem der jährliche Zuwachs zurückgeschnitten wird, bleibt allerdings möglich.
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information unserer Leser*innen unredigiert übernehmen.