Altlasten auf dem Areal der ehemaligen Kokerei

Klostermoor (aw). Auf dem Betriebsgelände einer ehemaligen Torfkokerei in Klostermoor sind Boden und Grundwasser mit Schadstoffen belastet. Das hat eine orientierende Untersuchung ergeben, die der Landkreis Leer als zuständige Bodenschutzbehörde veranlasst hatte. Nach Auswertung der Ergebnisse hat sich der Altlastenverdacht bestätigt. Deshalb muss nun eine Detailuntersuchung erfolgen, um das Ausmaß der Belastung genauer zu erforschen und festzustellen, ob eine Sanierung erforderlich ist.

Die Erkundung zur Geschichte der Kokerei hat ergeben, dass vermutlich zu Beginn des 20. Jahrhunderts am Standort Gronewoldstraße in Klostermoor mit der Torfverarbeitung begonnen wurde. Von 1920 an bis zum Jahr 1957 wurde dort eine Kokerei betrieben, die Torf zu Torfkohle (Torfkoks) verarbeitete. Die damals übliche Verfahrensweise lässt auf eine umweltgefährdende Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung der angefallenen Schadstoffe schließen, die in den Boden und ins Grundwasser gelangten. Laut Bundesbodenschutzgesetz werden solche Betriebsflächen grundsätzlich als altlastenverdächtige Flächen eingestuft.

Um diesen Verdacht zu bestätigen oder auszuschließen, sind in einem ersten Schritt Untersuchungen und Bewertungen von Boden- und Grundwasserproben erforderlich – und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Diese historische und orientierende Erkundung wurde von November 2019 bis Mai 2020 durchgeführt. Nach Auswertung der Ergebnisse hat sich der Altlastenverdacht bestätigt, so dass nun nach dem Bodenschutzgesetz im nächsten Schritt eine Detailuntersuchung erforderlich ist.

Die Ergebnisse der historischen und orientierenden Erkundung hat der Landkreis Leer in einer detaillierten Mitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht: www.landkreis-leer.de/Bauordnung (unter Aktuelles).