Baumfällung am ehemaligen Hotel Demming

Borken (pm/aw). Im Frühjahr 2020 hat das Hotel Demming an der Neustraße in Gemen seinen Betrieb eingestellt. Als Nachnutzung soll der Gebäudebestand abgerissen und durch drei Mehrfamilienhäuser mit jeweils sechs Wohneinheiten ersetzt werden. Insgesamt sind 18 Miet- und Eigentumswohnungen geplant. Der Ausschuss für Planen und Bauen favorisierte in einer öffentlichen Sitzung am 01.12.2020 mehrheitlich die Umsetzung. Er befürwortete die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (GE 10 - Neustraße) hinsichtlich der Überschreitung der nördlichen Baugrenze i. V. m. der Überbauung einer privaten Grünfläche für das Vorhaben unter der Bedingung, dass die zum Erhalt festgesetzten Bäume nicht beseitigt werden oder bei Vorliegen eines Gutachtens, das die Abgängigkeit zweifelsfrei nachweist. Der Ersatz soll dann nach den üblichen Regeln festgelegt werden, die bei der Beseitigung zum Erhalt festgesetzter Bäume anzuwenden sind.

Ein vom Bauherr beauftragter Baumgutachter hat in einem Gutachten die drei zum Erhalt festgesetzten Bäume untersucht. Nach dem 41-seitigen Gutachten, dass der Stadt Borken vorgelegt wurde, ist der mittlere von den drei Bäumen, eine Ross-Kastanie, so stark geschädigt, dass sie gefällt werden muss. "Der Baum zeigt sich im ganzen abgängig. Hinsichtlich des untersuchten Stammfuß- und Wurzelbereichs, ist die Standsicherheit des Baumes gegenwärtig nicht gegeben. Die Bruchsicherheit und die Einhaltung des Lichtraumprofils am Stamm- und im Kronenbereich des Baumes ist derzeit nicht gegeben. Daher gilt die Verkehrssicherheit des Baumes sachverständigenseits nicht gegeben." so das Gutachten.

Der Baum wird vermutlich im Zuge der Abbrucharbeiten des Hotels gefällt. Dabei ist der Zeitraum Oktober bis Ende Februar einzuhalten und der Artenschutz durch den Bauherren zu beachten. Die Stadt Borken achtet beim Bauantrag für das neue Gebäude darauf, dass Neupflanzungen verpflichtend geregelt werden.