Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen 2021 ausgeschrieben

Düsseldorf/Hattingen (aw). Die Bewerbungsfrist für den Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen läuft noch bis zum 16. August 2021. Bewerben können sich alle Akteure, die sich die schonende Aufbereitung und Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen zum Ziel gesetzt haben. Ausgelobt wird der Preis vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung.

Der Bodenschutzpreis, der mit 10.000 Euro dotiert ist, soll das Flächenrecycling sowie das öffentliche Bewusstsein für den Schutz des Bodens unterstützen und stärken. Die Verleihung des Preises erfolgt im Rahmen einer Feier durch Umweltministerin Ursula Heinen-Esser am 2. Dezember 2021 in Düsseldorf.

Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung

„Die Aufbereitung industriell vorbelasteter Brachflächen durch Flächenrecycling und Altlastensanierung ist eine wichtige Maßnahme des Flächen- und Umweltschutzes. Sie leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige und ressourcenschonende Entwicklung unserer Städte. Dadurch wird die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermindert und Böden und Grundwasser werden vor schädlichen Einträgen geschützt.“, erläutert Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Berücksichtigt werden unter anderem modellhafte Strategien zur Entwicklung brach gefallener Areale, Beiträge zur Innenentwicklung und Standortverbesserung sowie die Berücksichtigung von Ressourcen- und Klimaschutz und Maßnahmen der Klimawandelvorsorge.

Teilnahmevoraussetzungen

Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Handwerk, an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie private Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie z. B. Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Bauträger und Baufirmen.

Eingereicht werden können Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 realisiert wurden und eine erkennbare und konkrete Folgenutzung zeigen. Die Bewerbung erfolgt online über: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html. Bewerbungsschluss ist der 16.08.2021 um 12 Uhr. Die eingereichten Projekte werden zunächst von einer Fachkommission vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung und das Bewerbungsformular finden sich im Internet: https://www.aav-nrw.de/bodenschutzpreis-2021.html