Denkmalbehörde vergibt Fördermittel

Mönchengladbach (pm). Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung stellt für private Denkmaleigentümer Zuschüsse zu Sanierungsarbeiten zur Verfügung, um Eigentümer bei der Denkmalpflege zu unterstützen – vorausgesetzt die Stadt trägt einen 50-prozentigen Eigenanteil. Damit ist Mönchengladbach im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf die Kommune mit den höchsten Eigenmitteln. Und so stehen auch 2019 wieder insgesamt 128.000 Euro zur Verfügung, die private Denkmaleigentümer für die Sanierung und Pflege ihrer Denkmäler einsetzen können.

Eine entsprechende Förderung ist möglich, wenn es sich bei dem Sanierungsobjekt um ein eingetragenes Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handelt und eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt. Der schriftliche Antrag ist formlos vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen. Die Sanierungsmaßnahmen müssen dem Erhalt oder der Instandsetzung der denkmalwerten Substanz dienen. Abbrucharbeiten und die Erneuerung einer Heizanlage gehören beispielsweise nicht dazu. Abhängig von der Zahl der eingereichten Anträge erhalten private Eigentümer bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet, Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 30 Prozent.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den förderfähigen Ausgaben und muss im Einzelfall mindestens 200 Euro betragen. Der Betrag von 10.000 Euro darf nicht überschritten werden. In 2018 beantragten insgesamt 24 Eigentümer einen Zuschuss zu Sanierungsmaßnahmen an ihrem Baudenkmal. Alle Anträge wurden genehmigt. Anträge können bei der Unteren Denkmalbehörde, Andrea Caspers, per Mail an andrea.caspers[at]moenchengladbach.de eingereicht werden. Mehr Infos gibt es telefonisch unter 02161/25 89 03.

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