Unna (aw). Im kommenden Jahr müssen sich Verkehrsteilnehmer als auch Fußgänger im Bereich der Bahnhofstraße auf Engpässe einstellen. Für die Abrissarbeiten des Hauses Bahnhofstraße 11 im Februar 2019 ist für Fahrzeuge eine Vollsperrung der Fußgängerzone erforderlich. Für die verbleibende Aufstellfläche der Feuerwehr ist das Spielgerät gegenüber dem Gebäude abzubauen. An der Gesellschaftsstraße Ecke Bahnhofstraße 10 sind die Verkehrszeichen „vorgeschriebene Fahrtrichtung links“, „Lieferverkehr frei“ und „zeitliche Beschränkung“ abzuhängen.
Während der Entkernung des Gebäudes, voraussichtlich im Januar 2019, und der Neuerrichtung des Gebäudes (März - Dezember 2019) ist in diesem Bereich der Bahnhofstraße eine halbseitige Sperrung vorgesehen. Bei größeren Veranstaltungen in der Fußgängerzone ist nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Kreisstadt Unna der Bauzaun bis an den Gebäuderand zu versetzen.
Für den gesamten Zeitraum ist die Einbahnstraßenregelung an der Morgenstraße zwischen Haus-Nr. 4 und 16 für Baufahrzeuge aufzuheben. Befährt ein Baufahrzeug diesen Bereich, ist eine Person an die Kreuzung Kleine Burgstraße/Kirchstraße abzustellen, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr hinzuweisen. Der Poller an der Morgenstraße 1 Ecke Kirchstraße ist zu entfernen. Zwischen Morgenstraße 2 und Bahnhofstraße werden die beiden Behindertenparkplätze entfernt und eine Haltverbotszone eingerichtet.