Viersen (aw). Im Kreis Viersen konnten bislang für alle Bauherren, die einen Antrag auf Wohnraumförderung gestellt haben, Fördermittel generiert werden. Dies gilt auch für Anträge, die über das ursprüngliche Budget der Fördersumme des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) hinausgehen. Die Nachfrage nach Mitteln aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW hat, insbesondere im Bereich der Eigenheimförderung, 2018 zugenommen.
Für 2019 werden landesweit erneut 730 Millionen Euro für die Förderung von Mietwohnungen, 100 Millionen Euro für die Eigentumsförderung, 100 Millionen Euro für die Modernisierung von bestehenden Gebäuden (Eigenheim und Mietwohnung), 120 Millionen für Quartiersmaßnahmen sowie 50 Millionen Euro für den studentischen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Attraktiv sind insbesondere die verschiedenen Tilgungsnachlässe von 15 bis 50 Prozent der Darlehenssumme bei den Fördermaßnahmen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Investoren, die im Jahr 2019 einen Neubau, einen Kauf oder eine Modernisierung planen, können sich bei der Wohnungsbauförderung des Kreises Viersen vorab telefonisch unter 02162/39-1115, -1125 (für Eigentums- und Modernisierungsmaßnahmen), sowie unter 39 -1122, -1125 und -1807 (für den Mietwohnungsbau) oder nach Terminabsprache persönlich über die Fördermöglichkeiten beraten lassen.
In diesem Zusammenhang weist die Wohnungsbauförderung des Kreises Viersen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass auch die für 2019 vorgesehenen Maßnahmen nach Möglichkeit schon frühzeitig besprochen und gegebenenfalls angemeldet werden sollten. Je eher die Anträge gestellt werden, desto wahrscheinlicher ist eine anschließende Bewilligung im Rahmen des Budgets. Darüber hinaus gehende Fördermittel muss der Kreis im Laufe des Jahres in der Regel separat beim Ministerium beantragen.