Mönchengladbach (aw). Wie werden die Folgekosten des Tagebaus definiert und wie werden sie gesichert? Diese für die Stadt wichtige wirtschaftliche und stadtökologische Fragestellung wurde in der vergangenen Sitzung des Umwelt- und Feuerwehrausschusses diskutiert. Der Technische Beigeordnete Dr. Gregor Bonin dazu: „Die Tagebaue haben unmittelbare und erhebliche Auswirkungen auf Mensch und Natur. Diese beschränken sich nicht nur auf den heutigen Betrieb, sondern reichen noch weit in die Zukunft. Man weiß, auch lange Zeit nach Beendigung des Braunkohlenabbaus werden noch hohe Geldbeträge für den Rückbau der Tagebauinfrastruktur, für bergbaubedingte Schäden, Ersatzwasserlieferungen sowie für die Kosten der Rekultivierung und für die Befüllung der Restseen benötigt“, hob er im Ausschuss für Umwelt- Feuerwehrausschuss hervor. Zudem gebe es durch verschiedene wasserwirtschaftliche Maßnahmen langfristige Bergbaufolgekosten, mit denen die Wiederherstellung des Wasserhaushalts nach Tagebauende erreicht werden sollen.
Als fachkundigen Vortragenden hatte die Verwaltung Werner Grigo, Hauptdezernent bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg, gewinnen können, der das schwierige und komplexe Thema darstellte. Im Fazit erklärte er, dass „die Erfüllung der bergrechtlichen Pflichten derzeit gewährleistet ist, die gebildeten Rückstellungen werthaltig sind und eine Forderung einer Sicherheitsleitung nicht notwendig ist“. Diesem Vortrag folgte eine lebhafte Diskussion über den Umfang der zu berücksichtigenden Tagebaufolgekosten und deren Höhe sowie über die Qualität der gebildeten Rückstellungen des Bergbautreibenden.
Gerade die Qualität der gebildeten Rückstellung und deren Absicherung beschäftigte die Mitglieder des Ausschusses und führte zu den Fragen: „Kann die in Zukunft zu prognostizierende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bergbautreibenden überhaupt ein geeigneter Maßstab zur Bewertung einer möglicherweise erforderlichen Sicherung der Rückstellungen sein? Was bedeutet ein möglicher frühzeitiger Ausstieg aus der Braunkohlenförderung für das Thema“. Werner Grigo: „Eine verkürzte Tagebaulaufzeit bedeutet nicht, dass sich die zu erwartenden Folgekosten reduzieren werden. Aber eine verkürzte Kohleverstromung kann Auswirkungen auf die Höhe und Qualität der Rückstellung haben“.
Dies bedeute, so Grigo, auch, dass die Bergbehörde in Bezug auf die Folgekosten und deren Sicherung sofort nach einem von der Bundesregierung zu beschließenden Kohleausstieg neu prüfen müsse. Wie auch im Ausschuss einstimmig betont, reiche es schließlich nicht aus, festzustellen, dass die Folgekosten zum Stand heute gesichert seien. Vielmehr müsse man sich für den langen Zeitraum der Folgekosten, der über seriöse Prognosen nicht zu fassen sei, auch über das Thema einer Sicherheitsleistung hinaus unterhalten.
Hintergrund für die Haltung des Ausschusses ist die Sorge der Stadt Mönchengladbach, ob ausreichend Rückstellungen für sämtliche mit dem Tagebau in Zusammenhang stehenden Folgekosten gebildet wurden, ob diese entsprechend langfristig abgesichert sind und ob die zu erwartenden Folgekosten zum Zeitpunkt ihres Entstehens auch tatsächlich vom Bergbautreibenden erbracht werden können. Dieses Thema wird bereits seit Jahren regelmäßig durch die Politik und Verwaltung in den verschiedenen politischen Ausschüssen und Gremien eingebracht.
Das Ziel der Stadt ist, dass die langfristigen Kosten für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und die benötigten Mengen an Sümpfungswässern für den Erhalt der Feuchtgebiete in Mönchengladbach und darüber hinaus auch in Zukunft nicht zu Belastungen der Allgemeinheit führen dürfen. „Gerade vor dem Hintergrund der Stadtentwicklungsstrategie mg+ wachsende Stadt und dem Leitmotiv verbesserte Umweltbedingungen gilt es dafür zu sorgen, dass die ökologischen Qualitäten im Stadtgebiet geschützt und verbessert werden“, führte Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin aus. Hierbei werde die Stadt gemeinsam mit dem Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler kämpfen, um in Zukunft im Tagebauumfeld Qualität im Rahmen der Wiedernutzbarmachung des Tagebaus zu schaffen und nicht vor finanzielle Belastungen aus den Tagebaufolgen gestellt zu werden. „Für die Zukunft muss sichergestellt werden, dass eine Abwälzung der Bergbaufolgekosten auf die vom Tagebau betroffenen Kommunen unmöglich wird“, ergänzte Dr. Gregor Bonin.