Fünf Förderbescheide übergeben

Hamm (aw). Neun Millionen Euro für fünf Maßnahmen: Ferdinand Aßhoff (Leiter der Abteilung III für Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft bei der Bezirksregierung Arnsberg) übergab am Freitag, 23. November, Zuwendungsbescheide der Landesregierung an Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann. „Nur durch die hierfür gegründete Stadtentwicklungsgesellschaft und die Fördergelder sind wir in der Lage, den Stadtumbau konsequent fortzusetzen“, bedankte sich der Hammer OB für die Unterstützung des Landes. Mit der Förderung werden insbesondere Maßnahmen im Hammer Westen gefördert: Allein sechs Millionen Euro werden aus Landesmitteln, Bundesmitteln und auch EU-Mitteln für den Neubau eines Stadtteilzentrums an der Wilhelmstraße zur Verfügung gestellt.

Es kann ein attraktives neues Gebäude entstehen, das nicht nur Beratungsangebote des Jugendamtes und des Kommunalen Jobcenters aufnimmt, sondern auch vielfältige Möglichkeiten zur Begegnung der Bewohner, für Kultur und Bewegung bieten wird. Nur 300 Meter entfernt steht ein weiteres Projekt an: Denn 680.000 Euro stellen Bund und Land für das Programm „Problemimmobilien“ zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird die Strategie gefördert, nicht mehr marktfähige Immobilien erwerben und einer neuen Nutzung zuführen zu können – zum Beispiel als neue Kita wie hier in der Wilhelmstraße 63/65. Mit rund 1,5 Millionen Euro profitiert eine weitere Kita: Mit dieser Förderung kann die Kita Blauland im Hammer Westen erweitert werden , wodurch dringend benötigte Kitaplätze entstehen.

Rund 420.000 Euro werden für die Weiterführung des Stadtteilbüros Hamm-Weststadt und die Unterstützung privater Immobilieneigentümer im Hammer-Westen durch das Förderprogramm zur Fassaden- und Hofgestaltung sowie die Beratung durch den Quartiersarchitekten zur Verfügung gestellt.

Mit weiteren 440.000 Euro wird ein zentrales Projekt der Hammer Innenstadtentwicklung vorangetrieben – die Förderung ist für Planungskosten zur weiteren Konkretisierung des Projektes an der Kanalkante vorgesehen.