Generalsanierung der Eissporthalle

Unna (aw). Um den Weiterbetrieb der Eissporthalle in den nächsten 25 bis 30 Jahren grundsätzlich gewährleisten zu können, sind als Ergebnis des Gutachtens umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Rund 8,25 Millionen Euro würde eine komplette Sanierung der Unnaer Eishalle, die 1976 errichtet worden war, im Ergebnis kosten. Das Gutachten wurde vom Architekturbüro Weicken und weiteren Fachbüros, unter anderem für Brandschutz, erstellt. Gleichzeitig wurden im Rahmen einer Betriebskostenermittlung durch das externe Beratungsbüro PSPC (Public Sector Project Consultants) GmbH mögliche Aufwendungen, insbesondere Betriebskosten sowie mögliche Erlöse bei einem Weiterbetrieb der Eissporthalle ermittelt.

Das Gutachten des Architekturbüros Weicken und das Betriebskostengutachten haben die Verwaltung der Kreisstadt Unna und Vertreter des Architekturbüros am Dienstag, 13. November 2018, in einem interfraktionellen Gespräch den Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Unna und der Bürgerinitiative „Unna braucht Eis“ vorgestellt. Die bautechnische Expertise ist ebenso wie das Betriebskostengutachten Basis für Die Kostenschätzung für das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Unna braucht Eis“. In diesen beiden Studien wurden auch die bislang von der Bürgerinitiative vorgetragenen Vorstellungen berücksichtigt.

Nach Ansicht des baufachlichen Gutachterbüros, ist eine Generalsanierung der Halle für jede angedachte Form von Weiterbetrieb zwingend notwendig. Dabei sei eine stufenweise Sanierung nicht zu empfehlen, da es zu Störungen im Betriebsablauf während der Sanierungsphase komme. Das Gutachten zeigt dabei insbesondere in folgenden Bereichen Handlungsbedarf: Die Erneuerung der Eisaufbereitungsanlage wird für grundsätzlich erforderlich erachtet. Dafür veranschlagen die Experten rund 677.000 Euro netto.

Bislang war ein umfängliches Brandschutzkonzept für den Betrieb der Eishalle nicht notwendig. Bei einer Sanierung würde aber nun weitreichend in die Bausubstanz eingegriffen werden, so dass neue Bauvorschriften zur Geltung kommen würden, so dass fortan ein umfängliches Brandschutzkonzept für den ordnungsgemäßen Betrieb der Eissporthalle erforderlich wäre. Für diese sich daraus ergebenden gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen würden sich die Kosten nach dem Ergebnis der Gutachter auf rund 1,087 Millionen Euro netto belaufen. Dies würde unter anderem den Einbau einer Sprinkler- und einer Brandmeldeanlage umfassen.

Zu den weiteren Posten der Sanierung gehört nach Angaben der Gutachter auch die Erneuerung der Starkstromanlagen in Höhe von rund 347.000 Euro netto.
Für den weiteren störungsfreien Betrieb notwendig halten die Gutachter zudem den Einbau einer neuen Lüftungs- und Heizungsanlage. Die technische Nutzungsdauer nicht nur dieser Anlagen in der Halle ist weit überschritten. Die Kosten dafür würden sich zusammen auf rund 746.000 Euro netto belaufen.

Bei der Erstellung der Expertise haben die Gutachter nach der Entfernung der Dachfolie die Notwendigkeit von Arbeiten am Tragwerk des Hallendaches ausgemacht. Als Kostenpunkt für die Instandsetzung der Dachkonstruktion kalkulieren sie mit rund 823.000 Euro netto.
Optional könnten Kosten für die Erneuerung der sanitären Anlagen, der Schaffung von Barrierefreiheit und damit einhergehend der Ausweitung der Flucht- und Rettungswege entstehen.

In der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde ermittelt, welche Kostensituation durch einen Weiterbetrieb der Eissporthalle durch die Stadt entstehen werde. Finanzierungskosten fanden dabei ebenso Berücksichtigung wie auch Kosten für Personal, Energie und sonstige Aufwendungen. Der Gutachter hat diesen Kostenschätzungen auch Einnahmenschätzungen gegenübergestellt. Grundlage der Ermittlungen möglicher Erlöse waren dabei insbesondere die von der Bürgerinitiative „Unna braucht Eis“ in die geführten Gespräche eingebrachten Vorstellungen sowie die bisherigen Nutzungszeiten der Eissport treibenden Vereine.

Dabei ergibt sich bei einer Gegenüberstellung von Kosten und Erlösen ein jährliches Betriebsdefizit von rund 200.000 Euro. Hinzu kämen Finanzierungskosten aus einer Sanierung. Ob für eine mögliche Sanierung der Eishalle Fördermittel aus dem Bundesprogramm des Bundesinnenministeriums für die „Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ fließen werden, kann derzeit noch nicht beantwortet, da eine Auswahl förderfähiger Projekte bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht stattgefunden hat. Darüber informierte das Bundesministerium jetzt alle Antragssteller. Die Gutachten sowie die Folienpräsentation des Betriebskostengutachten zur Eishalle finden Sie auf der Internetseite unter www.unna.de