Münster (sms). Der Antrag der Stroetmann Grundbesitz-Verwaltungs GmbH auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Hafenmarkt liegt vor. Aufgrund der intensiven öffentlichen Diskussion um das Bauvorhaben waren die Planungen überarbeitet worden. Nun haben die zuständigen politischen Gremien der Stadt zu entscheiden, ob ein Bebauungsplanverfahren mit diesen Änderungen eingeleitet wird. Das Baugesetzbuch (Paragraph 12) räumt dem Vorhabenträger diesen Anspruch einer politischen Entscheidung ein, jedoch hat er keinen Anspruch auf den späteren Erlass des Bebauungsplans.
Falls der Rat in seiner Dezember-Sitzung beschließt, dass ein solches Verfahren eingeleitet wird, ist der Weg frei für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung. Dazu würde auch eine öffentliche Informationsveranstaltung gehören.
Wie aus einer Vorlage der Stadtverwaltung für die politischen Gremien hervorgeht, werden sich zunächst der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Mitte mit dem Thema befassen. Am 4. Dezember folgt der Haupt- und Finanzausschuss, voraussichtlich am 11. Dezember steht die abschließende Entscheidung des Rates an.
Im Vergleich zum ehemals vorgesehenen "Hafencenter" hat sich das Vorhaben der Firma Stroetmann mit deren überarbeiteten Plänen für den "Hafenmarkt" deutlich geändert: 450 qm weniger Verkaufsfläche, zusätzlich eine 800 qm große Grünfläche ("Pocketpark") am Hafenweg und Begrünung aller Gebäudedächer, Wegfall von zirka 50 oberirdischen Pkw-Stellplätzen, Quartiersgarage mit 220 Stellplätzen und 27 Ladestationen für Elektroautos, 370 Stellplätze für Fahrräder, darunter 30 für Lastenräder, 30 Prozent der geplanten 34 Wohnungen förderfähig, Kindergroßtagespflege, Carsharing-Angebot für das Quartier, neue Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Hansaring und Hafenweg.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, zu diesem geänderten Vorhaben ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Es liegen umfassende Fachgutachten aus dem sogenannten "Heilungsverfahren" vor, die jedoch noch den alten Stand des Vorhabens berücksichtigen. Danach wird zum Beispiel ein Anstieg der Verkehrsbelastung in Teilbereichen des Hansarings um maximal 600 Kraftfahrzeuge - das wäre eine Zunahme um vier Prozent - prognostiziert. Da die Verkaufsfläche nun verringert werden soll, dürfte diese Zunahme etwas geringer ausfallen. Die Erkenntnisse zum Einzelhandel, zu Schallemissionen und zu Luftschadstoffen stehen der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens ebenfalls nicht im Weg.
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information unserer Leser*innen unredigiert übernehmen.