Herten (sh/aw). Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat am 6. Juli 2018 beschlossen, einen Regionalplan zu erarbeiten und die Öffentlichkeit daran zu beteiligen. Die Bürgerinnen und Bürger sowie Fachbehörden und Verbände haben die Möglichkeit den Entwurf bis einschließlich zum 27. Februar 2019 einzusehen und bis zum 1. März 2019 Stellung zu nehmen. Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster werden durch den neuen Regionalplan Ruhr geltende Regionalpläne des Verbandsgebiets und der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr abgelöst. Zum Verbandsgebiet gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Der Regionalplan als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt Rahmenbedingungen der Raumentwicklung und trifft Festlegungen in Form von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, die dann auf kommunaler Eben beachtet werden müssen. Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Grundsätze der Raumordnung werden in die Abwägungsprozesse zum Beispiel bei der Erarbeitung der Bauleitplanung auf kommunaler Ebene eingebracht.
Der Regionalplanentwurf ist auf der Internetseite unter www.metropoleruhr.de/regionalverband-ruhr ereichbar.
In gedruckter Form ist der Entwurf des Regionalplans unter anderem im Kreishaus Recklinghausen (Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen) im Raum 2.4.15 einzusehen.
Öffnungszeiten
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