Stadt Hamm bekämpft Müllsünder

Hamm (aw). Mit dem Wachstum der Vegetation steigt beim Umweltamt auch wieder die Anzahl der Hinweise und Beschwerden über illegal abgelagerte Gartenabfälle, die auf unbebauten Grundstücken oder in der freien Landschaft gefunden wurden. Im vergangenen Jahr waren es etwa 35 solcher Grünabfallkippen, die vom Umweltamt beseitigt wurden. Das Umweltamt weist deshalb eindringlich darauf hin, dass diese Art der Abfallentsorgung in jedem Fall als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann, in der Regel sind 500 Euro fällig.

Werden die „Umweltsünder“ mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert, ist häufig die Entschuldigung zu hören, dass pflanzliche Abfälle sich ja biologisch abbauen und so der Natur kaum ein Schaden zugefügt wird. Doch das Gegenteil ist der Fall. Rasenschnitt und Laub können dichte Lagen bilden, die Schimmel- und Gärprozesse in Gang setzen, in deren Folge Mikroorganismen im Boden absterben oder zumindest nicht mehr in der Lage sind, die zusätzliche Biomasse in Humus zu verwandeln. Durch das Überangebot an Stickstoff sowie den Resten von standortfremden Gartenpflanzen wird die ursprüngliche Vegetation zerstört oder verdrängt.

Um diese Umweltbelastungen zu vermeiden, sollten Gartenbesitzer ihre pflanzlichen Abfälle entweder im eigenen Garten kompostieren oder die Entsorgungsangebote des ASH nutzen. Am Recyclinghof (Am Lausbach 4) ist zum Beispiel die Abgabe von Grünabfällen aus privaten Haushalten des Hammer Stadtgebietes bei eigener Anlieferung gebührenfrei. Auch die standortweise Grünabfallsammlung an bestimmten Samstagen (nächster Termin ist der 9. Juni) ist gebührenfrei: Während der Vegetationsperiode können kleinere Mengen Grünabfälle an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet angeliefert werden. Alle Informationen zu diesen und weiteren Entsorgungsmöglichkeiten gibt es unter www.hamm.de/gruenabfall.