Lippstadt (pm). Die Stadt Lippstadt fördert auch 2020 wieder private Baudenkmale mit landes- und städtischen Mitteln. Das bewährte Programm zur Unterstützung privater Denkmaleigentümer geht somit in die nächste Runde. Die Höhe des Zuschusses wird wie gewohnt von der Stadt Lippstadt aufgrund der eingehenden Anträge festgelegt. Maximal können bis zu einem Drittel der Gesamtkosten, höchstens jedoch 2.500 Euro beantragt werden. Damit möglichst viele Eigentümer in den Genuss eines Zuschusses kommen, werden nur Maßnahmen berücksichtigt, die einen Höchstbetrag von 15.000 Euro (brutto) je Maßnahme nicht überschreiten.
„Aufgrund der gemachten Erfahrungen ist auch bei dem aktuellen Förderprogramm wieder davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Anträgen gestellt werden, um notwendige Instandsetzungen kurzfristig vorzunehmen. Hierdurch sinkt dann natürlich die individuelle Förderhöhe“, betont Dieter Mathmann, zuständig für den Denkmalschutz bei der Stadt Lippstadt. „In den letzten Jahren konnten zwischen zehn und zwanzig Prozent zu den Instandsetzungsarbeiten beigesteuert werden“. Die Förderung ist somit als Anreiz zu verstehen. Sanierungsarbeiten an Baudenkmalen bedürfen immer einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz, in der dann auch die Ausführung der Arbeiten abgestimmt wird, so Dieter Mathmann. Die Erfüllung dieser Anforderungen könne durchaus auch zu höheren Baukosten führen, bei denen ein Zuschuss hilfreich sei.
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lippstadt nimmt Förderanträge mit einer Maßnahmenbeschreibung und einem Angebot bis zum 18. Mai 2020 formlos entgegen und entscheidet welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden. Aufgrund der Corona-Krise wird die Laufzeit des Programms verlängert. Die geförderten Maßnahmen müssen erst bis zum 28.2.2021 fertiggestellt werden und abgerechnet sein.
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information unserer Leser*innen unredigiert übernehmen.