Herten (aw). Der Rat der Stadt Herten hat sich am Mittwoch (10.04.) mit dem Bauleitplanverfahren für den „Einzelhandelsstandort ehemaliges Lutherhaus“ beschäftigt. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich aber nicht der endgültige Beschluss, dass an dieser Stelle ein Lebensmitteldiscounter gebaut wird. Der Rat hat lediglich den Startschuss für ein langes Verfahren gegeben, in dem jetzt die Öffentlichkeit und alle anderen Beteiligten gehört und mit einbezogen werden.
„Dass bei dem Vorhaben der Wunsch nach Beteiligung groß ist, kann ich nicht nur gut verstehen, sondern ist extrem wichtig. Denn nur in diesem Verfahren haben alle die Möglichkeit, ihre Vorstellungen und auch berechtigten Bedenken einzubringen“, so Bürgermeister Fred Toplak. „Genau dafür brauchen wir jetzt dieses Verfahren.“ Denn mit dem so genannten Einleitungsbeschluss startet die Politik jetzt in einen Beteiligungsprozess, welcher das Ziel hat alle Bedenken, Anregungen und kritischen Punkte aufzunehmen. Als nächstes werden alle Anregungen ausgewertet und abgewogen. „Wenn sich dabei herausstellt, dass die Pläne geändert werden müssen, dann wird dies passieren“, führt Stadtbaurat Christoph Heidenreich den weiteren Ablauf aus. Danach werden die überarbeiteten Pläne wieder der Politik vorgestellt. Sie beschließt die Offenlegung.
Mit dem Offenlegungsbeschluss liegen die neuen Pläne dann wieder für einen Monat aus und beteiligte Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit erneut Kritik zu üben oder Anregungen einzureichen. Erst wenn all diese Schritte durch sind, wird der Bebauungsplan tatsächlich beschlossen. Das dauert, wenn alle Beteiligten richtig schnell sind, aber immer noch mindestens ein bis eineinhalb Jahre, so Ralf Terpoorten, Fachbereichsleiter Planen, Bauen und Umwelt.