Iserlohn (aw). Nach einem Gespräch, das am Mittwoch (28.03.) auf gemeinschaftliche Initiative der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie, der Caritas und des Verwaltungsvorstandes der Stadt Iserlohn unter Beteiligung des Eigentümers der Immobilie Obere Mühle 28 im Rathaus stattgefunden hat, ist der Weg geebnet worden für eine vorerst einvernehmliche Lösung der komplexen Problemlage rund um die Wohnnutzung innerhalb des ehemaligen Fabrikkomplexes.
Nach dem sachlichen und zielgerichteten Austausch der Argumente, der auch die besondere Problemlage der Mieter zum Gegenstand hatte, ist vereinbart worden, dass der Eigentümer Jörg Rene Rodegra innerhalb einer Frist von vier Wochen überarbeitete Bauantragsunterlagen bei der Verwaltung einreichen wird. Auf der Basis dieser Antragsunterlagen wird die Verwaltung dann umgehend prüfen, ob die von Herrn Rodegra beantragte Wohnnutzung in dem Gebäudekomplex genehmigt werden kann.
Parallel hierzu wird der Eigentümer der Immobilie einen Brandschutzsachverständigen beauftragen, kurzfristig eine Begehung des Objektes durchzuführen. Ziel dieser Begehung ist die Erstellung eines brandschutztechnischen Maßnahmenkataloges, mit dessen umgehender Umsetzung - noch vor einer möglichen Genehmigung des Bauantrags - eine Übergangslösung geschaffen werden kann, damit die Mieter in der Immobilie verbleiben können und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
Im Gegenzug hat sich die Verwaltung dazu bereit erklärt, dass das bereits eingeleitete ordnungsbehördliche Anhörungsverfahren zunächst ausgesetzt wird, um Eigentümer Rodegra den beschriebenen Weg zu eröffnen, eine Genehmigung zu erreichen. Hierüber wird die Stadt alle Betroffenen der Anhörung schriftlich informieren.