Kirchheim (dsd). Für die Instandsetzung der Fachwerkfassaden des Wohnhauses in der Kirchheimer Straße 100 in Kirchheim stellt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) dank der Lotterie GlücksSpirale in diesem Jahr 40.000 Euro zur Verfügung. Das Wohnhaus gehört zu den über 420 Projekten, die die private Denkmalstiftung dank Spenden und Mittel von WestLotto aus der Lotterie GlücksSpirale allein in Nordrhein-Westfalen fördern konnte. Die kleine Hofanlage ist eines der wenigen Fachwerkgehöfte, die in diesem Straßenzug erhalten sind. Benachbarte Bauten wurden abgerissen und durch nach hinten zurückversetzte Neubauten ersetzt. Auch dieses Gebäude sollte abgerissen werden, doch wurde der Abbruch untersagt.
Im historischen Ortskern von Kirchheim erhebt sich über hohem Sockel, einem Kriechkeller und einem zugeschütteten Brunnen das aus dem 18. Jahrhundert stammende, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus. Der Fachwerkhof ist ein zweiraumtiefer Dreiraumtyp in Stockwerkbauweise. Hohe Fußstreben, fast quadratische Gefache und profilierte Rähmbalken gliedern die Fassade. Je zwei Zwillingsfenster und hohe Fußstreben flankieren die wohl um 1920 etwas zurückverlegte Eingangstür. Rechts schließt sich eine überbaute Tordurchfahrt mit Bügen an. Ein ziegelgedecktes Satteldach mit liegendem Stuhl und geknickten Stuhlsäulen deckt den Bau. Im Inneren hat sich die ursprüngliche Raumaufteilung erhalten. Kölner Decken, originale Fußbodendielen und Türen sowie die ursprüngliche Eichentreppe prägen die Räume. Im Zwischentrakt zwischen Wohnhaus und Wirtschaftstrakt befindet sich ein Backofen aus dem 19. Jahrhundert. Eine parallel zum Wohnhaus ausgerichtete, in Fachwerk erbaute Quertennenscheune mit gebogenen Stuhlsäulen schließt den Hof ab.
Nach mehreren Eigentümerwechseln und einer oberflächlichen "Sanierung" lösten sich im August 2018 an beiden Giebelseiten des fachwerksichtigen Haupthauses Putze und Gefache. Risse traten auf. Besonders gefährdet war die nordwestliche Giebelwand, die die überbaute Tordurchfahrt begrenzt. Hier stellte sich heraus, dass auch die Fachwerkkonstruktion durch Pilzbefall statisch akut gefährdet ist. Die Untere Denkmalbehörde ordnete eine Notsicherung an. Auch die anderen Fachwerkwände sind aufgrund von Zementputz und diffusionsdichten Anstrichen an Gefachputz, Fachwerkhölzern und Sockel geschädigt.
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information unserer Leser*innen unredigiert übernehmen.