Dortmund (aw). Der Denkmalschutz in der Zechensiedlung "Oberdorstfeld" bleibt erhalten. Dies teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt mit. Weil mehrere Nachbarn geklagt hatten, nachdem sie aufgefordert waren, Veränderungen an ihren Häusern rückgängig zu machen, musste das Gericht entscheiden. Der Aufforderung der Stadt muss also nachgekommen werden, so das Gericht. Auch das Selbige damit begonnen habe, nicht genehmigte Veränderungen mit Nachdruck zu verfolgen, sei rechtens. Sonst würde nach Angaben des Gerichts der Denkmalcharakter der über hundert Jahre alten Zechensiedlung Oberdorstfeld irgendwann tatsächlich verschwunden sein.