Zeitplan für den Abriss der Dienstwohnungen

Iserlohn (aw). Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) wird vor dem Baubeginn an der JVA Iserlohn den Abriss der ehemaligen Dienstwohnungen in zwei Abschnitten vornehmen. Zunächst lässt der BLB NRW in der Straße Zum Schmerbruch Dächer demontieren und Fußböden fachgerecht entsorgen. Die Haupt-Abbrucharbeiten beginnen dort in den kommenden Wochen und enden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte. Das detaillierte Rückbaukonzept hat der BLB NRW jüngst Vertretern von Interessen- und Dorfgemeinschaft zur Verfügung gestellt. Die Anwohnerinnen und Anwohner konnten ihre Fragen gebündelt per Mail an den BLB NRW schicken. Der BLB NRW wird diese im engen Dialog mit den Anwohnern beantworten. Bereits jetzt finden sich auf der Homepage des BLB NRW Hintergründe beispielsweise zu folgenden Themenfeldern: Trennung von Bauteilen und Baustoffen, Schutzmaßnahmen gegen Schmutz, Staub und Lärm sowie Bauverkehr.
Baustellenverkehr über „Kaltes Stück“ wird vertieft geprüft

In der Frage, wie der Baustellenverkehr im Zuge der Arbeiten an der JVA geführt wird, prüft der BLB NRW unter anderem mit der Stadt fünf Optionen, darunter die von den Anwohnern mehrheitlich favorisierte Variante. Dabei sollen die Baustellenfahrzeuge durch das Waldstück an der Mühlenstraße und das Kalte Stück bis zur Bundesstraße 233 fahren. Dafür müsste unter anderem der Wirtschaftsweg „Kaltes Stück“ ausgebaut, eine Querung des Baarbachs vollzogen und eine Einmündung in die B233 geschaffen werden.

Die Stadt Iserlohn und das Land Nordrhein-Westfalen sind sich einig, das Bebauungsplanverfahren in einem kontinuierlichen politischen Dialog zügig weiterzuentwickeln. Gemeinsames Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres den notwendigen Satzungsbeschluss zu erreichen und damit Planungsrecht zu schaffen. Das Bebauungsplanverfahren sieht sowohl eine Unterrichtung über u. a. Ziele, Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbe-teiligung als auch eine Offenlegung des Bebauungsplans vor, sodass Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen und Stellungnahmen einbringen können.