Borken (aw). Die Stadt Borken verloste die Reihenfolge der Zugriffsrechte bei den noch zur Verfügung stehenden Grundstücken im Bebauungsgebiet Haspelkamp (BO 68). Ziel ist eine schnelle Vergabe unter Berücksichtigung der festgelegten Vergabekriterien. Mit der Realisierung verschiedenster Bauvorhaben geht ein stetiger Wandel des Stadtbildes einher. Besonders sind es die Wohnquartiere, die den Wiedererkennungswert und die Qualität einer Stadt ausmachen. Aus diesem Grund erschließt die Stadt Borken selbst Baulandflächen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie zukünftigen Neubürgern geeignetes Wohnbauland zur Verfügung zu stellen und die Schaffung eines Eigenheimes zu ermöglichen. So auch im Baugebiet Haspelkamp (BO 68) im Westen von Borken. Hier hat die Stadt Borken 127 Baugrundstücke entwickelt und erschlossen, von denen ein Großteil (114) für die Bebauung mit Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften vorgesehen ist. Die Stadt Borken bietet hier für den attraktiven Preis von 150 EUR/qm voll erschlossene, bezahlbare Grundstücke an.
2017 wurden in verschiedenen Sitzungen des Rates und des Hauptausschusses der Stadt Borken die Vergabebedingungen für die Grundstücke im Baugebiet BO 68 Haspelkamp ausführlich beraten und beschlossen. Ziel der Stadt war hier, breiten Schichten der Bevölkerung zu Wohneigentum zu verhelfen. Bewerber*innen wurden je nach Anzahl der erfüllten Kriterien in entsprechende Bewerbergruppen eingeteilt, wobei Familien nach der Anzahl der Kinder ein Vorrang eingeräumt wurde. Mit Bewerbungsstichtagen Ende 2017 und Ende 2019 wurden bereits eine Vielzahl von Grundstücken entsprechend den festgelegten Vergabekriterien an entsprechende Bewerber*innen verkauft. Zwischenzeitlich wurden die ersten Häuser erstellt und die Bauherrinnen und Bauherren sind eingezogen.
Die Erfahrungen der vorgenannten Bauplatzvergabe - von der Anfrage, über die anschl. Reservierung, bis hin zur Kaufvertragsunterzeichnung oder Absage - zeigten, dass sich die Vergabe der Grundstücke, insb. durch die gewährten und auch in Anspruch genommenen Reservierungsfristen sowie späten Absagen, in die Länge gezogen hat. Aktuell sind fünf Baugrundstücke noch bis zum 31.05.2020 reserviert. Diese Reservierungen stammen aus den vorherigen Bewerbungsrunden, die entsprechend der von den politischen Gremien festgelegten Rahmenbedingen durchgeführt wurden und die insbesondere aufgrund der aktuellen Coronakrise noch nicht abgeschlossen werden konnten. Hier muss die Stadt Borken die zugesagten Fristen einhalten.
Weiterhin gibt Überlegungen der Stadtverwaltung, sehr wenige Grundstücke für spätere Tauschgeschäfte zurückzuhalten. Die Verwaltung wird hierüber einen Vorschlag erarbeiten, der in der nächsten Ratssitzung beraten werden soll. Um eine kurzfristigere Vergabe der noch zur Verfügung stehenden Grundstücke zu gewährleisten und so dem Wunsch vieler Bewerber*innen nachzukommen, hat die Stadt Borken - in Abstimmung mit den politischen Gremien - das Verfahren hierzu geändert. Die Reihenfolge der Zugriffsrechte der Bewerber*innen bei den noch zur Verfügung stehenden Grundstücken im Bebauungsgebiet Haspelkamp sollte im Rahmen einer Verlosung festgelegt werden. Eine finale Entscheidung sollte grundsätzlich innerhalb einer kurz gesetzten Frist, innerhalb von 24 Stunden, fallen. Alle Bewerber*innen wurden über das Verfahren und alle zur Verfügung stehenden Grundstücke mittels eines Lageplans informiert. Sollten Absagen bei den reservierten Grundstücken erfolgen, werden die Grundstücke den Bewerber*innen zur Auswahl zur Verfügung gestellt. Die Bewerber*innen werden dann hierüber informiert.
Ab dem 02.06.2020 erhalten die Bewerber*innen nochmals ein Schreiben der Stadt Borken mit dem dann aktuellen Lageplan. Ab der darauffolgenden Woche, d.h. ab Montag, den 08.06.2020, werden dann anhand der ausgelosten Reihenfolge die Bewerber*innen angerufen und können entsprechend ihr Wunschgrundstück nennen und ihr Zugriffsrecht grundsätzlich innerhalb der gesetzten 24h-Frist ausüben oder verbindlich absagen.