Kaiserslautern (aw). In der Nacht vom 2. auf dem 3. Juni 2015 drangen vier Männer in das ehemalige Pfaff-Gelände ein und entwendeten in der einstigen Gießerei größere Mengen Kupferkabel. Die Männer öffneten gewaltsam eine Luke einer verschweißten Eisentür, die zum Schaltraum führte, drangen durch ein Loch ein und begannen Kupferkabel auszubauen. Dabei gab es einen Kurschluss, an dem einer der Einbrecher noch am Unfallort verstarb. Jetzt fiel das Urteil des Amtsgerichts. Das Schöffengericht sprach milde Freiheitsstrafen aus und begründete diese mit dem Verlust des Familien-Mitglieds. Ein anderer Mann erlitt eine Rauchgasvergiftung, ein anderer musste in psychiatrische Behandlung. Deswegen belaufen sich die Freiheitsstrafen auf jeweils zwölf, zehn und sechs Monate - allesamt auf Bewährung. Verbunden sind diese Strafen mit Auflagen einer Geldzahlung in einem Fall sowie mit gemeinnütziger Arbeit in einer sozialen Einrichtung für zwei Hartz-IV-Empfänger.