Bauwerke des Bergbausanierers mindern Wasserpegel bei Starkregen

Leipzig (pm/aw). Als Bergbausanierer wird die LMBV vielfach zum „Seenmacher“, der Hochwasserschutz gehört nicht zu ihren ursprünglichen Aufgaben. Eigentlich. „Bei einzelnen Projekten trägt die LMBV durch ihre Arbeit jedoch aktiv zum Hochwasserschutz bei“, hebt Gunnar John, Kaufmännischer Geschäftsführer der LMBV, hervor. „Von Seiten des Bundes wurden bzw. werden über die LMBV allein südlich von Leipzig 90 Millionen Euro zu hochwasserrelevanten Sachverhalten bereitgestellt.“ Das Geld wurde und wird für verschiedene Projekte eingesetzt. „Entsprechend der bergrechtliche Verpflichtung wurde beispielsweise der Zwenkauer See zu einem Landschaftssee mit Hochwasserspeicherfunktion ausgebaut,“ ergänzt Bernd Sablotny, Sprecher der Geschäftsführung.

„Bereits kurz nach Fertigstellung der LMBV-Bauwerke zum Hochwasserschutz bewahrten diese im Juni 2013 die Städte Leipzig und Halle vor einer Überschwemmung.“ Im Zuge der Tagebauaufschlüsse haben einige Fließ- und Standgewässer ihre ursprünglichen Retentionsflächen (Überflutungsflächen) verloren. Kernaufgabe der LMBV ist die Wiedernutzbarmachung eben dieser, vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen. Sie sind derart wieder nutzbar zu machen, dass keine Gefahren für Leben und Gesundheit drohen. Vor diesem Hintergrund finden Maßnahmen zum Hochwasserschutz manchmal Eingang in den Abschlussbetriebsplan einzelner Sanierungs-
projekte.

Die LMBV kann nur im Hochwasserschutz aktiv werden, wenn im Rahmen des § 2 des Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung (VA BKS) eine bergrechtliche Verpflichtung gemäß Abschlussbetriebsplan besteht. Auch im Zuge der Bearbeitung der negativen Folgen des Grundwasserwiederanstieges (gemäß § 3 VA BKS) ergeben sich unter anderem Gefahrenabwehrmaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen Dritter (z. B. Speicher Borna), welche dann freiwillig anteilig von Bund und dem jeweiligen Bundesland finanziert werden. Die LMBV ist bei diesen Maßnahmen Projektträger im Auftrag der Finanziers.

Grundsätzlich berücksichtigt die LMBV bei allen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen den Hochwasserschutz als Planungsrandbedingung und geht bei der Bemessung von einem, statistisch gesehen, alle 100 Jahre auftretenden Hochwasserereignis aus. In Mitteldeutschland gibt es mehrere Objekte, die zum Hochwasserschutz beitragen: der Zwenkauer See, die Vorflut Gösel, das Speicherbecken Borna sowie geplante Fließgewässerbearbeitungen am Lober-Leine-Kanal im Bereich des ehemaligen Tagebaugebietes Goitsche-Holzweißig-Rösa.