Dresden (pm/aw). Aufgrund seiner ortsgeschichtlichen, städtebaulichen, gartengeschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) den Neustädter Markt in Dresden als Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufgenommen.
Zum neuen Schutzgut gehören die gesamte Platz- und Straßenanlage mit Platzwänden (DDR-Plattenbauten), Grünanlagen, Kleinarchitekturen, Denkmal und Mobiliar. Bereits 1991 sind auf dem Neustädter Markt das Reiterstandbild, die zwei Nymphenbrunnen, die zwei Fahnenmasten und auf der Hauptstraße acht barocke Figuren, zwei Vasen aus der gleichen Zeit und die Platanen-Allee sowie der sie umgebende Platz erfasst worden. Abgesehen davon sind auch seit 1991 die Häuser aus dem 18./19. Jahrhundert an der Hauptstraße und dem Obergraben Kulturdenkmale. 2019 wurden zusätzlich die beiden Brunnen des Künstlers Friedrich Kracht nacherfasst.
Aufgrund der Anfrage durch das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden ging das LfD der Frage nach, ob nicht nur die Hauptstraße, sondern die gesamte Platzanlage des Neustädter Marktes den Kriterien eines Kulturdenkmals gerecht wird. Das LfD entschied, nach Prüfung, auch unter Einbeziehung von Sachverständigen, den Neustädter Markt in Dresden als Kulturdenkmal am 31. Mai 2021 in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufzunehmen. Dazu äußert Alf Furkert, Sächsischer Landeskonservator: "Der Neustädter Markt ist mit all seinen Elementen ein hervorragend überliefertes Zeugnis eines lange gereiften, städtebaulichen und freiraumplanerischen Projekts der DDR."
"Die Ausweisung des Neustädter Marktes als Kulturdenkmal ist ein wichtiges Signal in die Stadt und würdigt das Engagement der ehrenamtlichen Initiativen für Denkmalpflege und Baukultur. Die Identität und Erinnerungskultur einer Stadt fußt auf den architektonischen Zeugnissen verschiedener Zeitschichten und damit auch der Nachkriegsmoderne. Dieses kulturelle Erbe gilt es bei der weiteren Gestaltung des Königsufers zu berücksichtigen", so die Zweite Bürgermeisterin, Annekatrin Klepsch.
Baubürgermeister Stephan Kühn ergänzt: "Bereits im städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerb haben wir die städtebauliche Qualität des Neustädter Markts gewürdigt und deshalb dem Stadtrat vorgeschlagen, die künftige Platzgestaltung vertieft zu untersuchen. Das Kulturdenkmal Neustädter Markt werden wir in unseren weiteren Planungen in gebotener Weise berücksichtigen. Ziel ist, die Aufenthaltsqualität des Neustädter Markts deutlich zu erhöhen."