Freital (aw). Die seit über einem Jahr bestehenden Verkehrseinschränkungen auf der Poisentalstraße sind beendet. Die Teilsperrung der Fahrbahn und die Vollsperrung des Fußweges wurden aufgehoben. Damit verbunden ist auch die Außerbetriebnahme der Fußgängerampel, die Verschiebung des Bauzaunes in die Rücklage des Gehweges und damit auch die Freigabe des Fußgängerverkehrs entlang der ehemaligen Lederfabrik. Der Rückbau der Fußgängerampel erfolgte bereits. 2018/2019 waren zunächst in Höhe ehemalige Lederfabrik Absperrungen am Gebäude errichtet worden, um Gefahren von herabstürzenden Teilen für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. Damit verbunden waren Einschränkungen am Fußweg und auf der Fahrbahn. Mit dem Beginn der Abbrucharbeiten an der ehemaligen Lederfabrik kam es seit August 2019 zur Sperrung des stadtauswärtigen Fußweges und der halbseitigen Sperrung der Fahrbahn mit Ampelregelung.
Der Stadtrat von Freital hatte im Jahr 2013 den Ankauf der ruinösen ehemaligen Lederfabrik beschlossen. Studien hatten später erhebliche bautechnische Schäden und Mängel an dem Gebäude sowie eine Kontaminierung der Bausubstanz ergeben. Eine wirtschaftliche Sanierung war demzufolge nicht darstellbar. Die mehrheitliche Entscheidung des Stadtrates für einen Abriss fiel am 18. Mai 2017. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde im August 2018 erteilt. Das Gebäude ist inzwischen komplett abgebrochen. Aktuell läuft die Freiflächensanierung, das heißt der Ausbau kontaminierter und der Einbau von unbelasteten Bodenmassen. Anschließend stehen bis 2021 die Gestaltung des Mühlenparks inklusive Mühlengraben sowie die Begrünung des 8.000 Quadratmeter großen Areals an. Das Ganze befindet sich derzeit in der Planungsphase.
Vorgesehen ist es, die Maßnahme "Schaffung von PKW-Stellplätzen Hinterstraße" im September 2020 zu beginnen sowie im Herbst 2020 mit Teilmaßnahmen für den Mühlenpark. Die Gesamtbaukosten betragen rund 5,9 Millionen Euro. Es erfolgt eine Förderung erfolgt über das EFRE-Förderprogramm "Integrierte Brachflächenentwicklung" in Höhe von 80 Prozent.
Perspektivisch wäre eine straßenbegleitende Randbebauung des Grundstückes denkbar.