Leipzig (pm). Die Stadt Leipzig hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen zum Widerspruch gegen die Baugenehmigung für das Hotel Astoria zur Kenntnis genommen. Derzeit liegt im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ein Änderungsbauantrag vor, der sich unter anderem mit den beanstandeten Themen – der zu erwartenden Lärmimmissionen, der Gästeanzahl und dem Lieferverkehr – auseinandersetzt. Die Prüfung dieses Antrags dauert noch an. Im Interesse der beiden Parteien muss nun zeitnah geklärt werden, ob die vorgelegten Unterlagen den Widerspruch des Mitbewerbers Best Western ausräumen können, um ein Nebeneinander der beiden Hotels zu ermöglichen. Die Stadt Leipzig unterstützt dieses Bemühen ausdrücklich.
Der Beschluss des OVG Bautzen hatte die Vermutung des Widerspruchführers gestützt, wonach das vom Astoria-Bauherren vorgelegte Betreiberkonzept sowie das Schallgutachten für den Hotelbetrieb nicht schlüssig seien. Im Baugenehmigungsverfahren wurde die vorgelegte Schallimmissionsprognose geprüft und als nachvollziehbar eingestuft. Für die Schlüssigkeit des Betreiberkonzeptes, also etwa wie oft an- und abgeliefert wird, ist jedoch der Bauherr verantwortlich.
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