Magdeburg (aw). Auch im Jahr 2020 können für Projekte in Magdeburg wieder Städtebaufördermittel in Anspruch genommen werden. Das Stadtplanungsamt nimmt bis zum 31. Januar 2019 Fördermittelanträge für die Programme „Stadtumbau Ost – Aufwertung und Rückbau“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Soziale Stadt“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ entgegen.
Im Programmjahr 2020 ist die Antragstellung für die „Aufwertung von Stadtteilen/ Stadtquartieren – Stadtumbau Ost“ in folgenden Gebieten möglich:
Altstadt
Ansprechpartnerin: Frau Jäger
0391 / 540 5366
Südost (Fermersleben, Salbke, Westerhüsen)
Ansprechpartner: Herr Ardalan
0391 / 540 5148
Südost (Buckau)
Ansprechpartnerin: Frau Hartkopf
0391 / 540 5364
Neustadt
Ansprechpartnerin: Frau Digonis
0391 / 540 5370
Sudenburg
Ansprechpartnerin: Frau Petzold
0391 / 540 5374
Cracau/Werder/Brückfeld
Ansprechpartnerin: Frau Jäger
0391 / 540 5366
sowie für wichtige Einzelmaßnahmen in den Fördergebieten Leipziger Straße, Stadtfeld, Reform, Neu Olvenstedt und Nord (Kannenstieg/Neustädter See).
Im Programmjahr 2020 ist die Antragstellung für den „Abriss/Rückbau – Stadtumbau Ost“ in folgenden Gebieten möglich:
Neu Olvenstedt
Ansprechpartner: Herr Ardalan
0391 / 540 5148
Neu Reform
Ansprechpartner: Herr Sendt
0391 / 540 5365
Neustadt
Ansprechpartnerin: Frau Digonis
0391 / 540 5370
sowie für wichtige Einzelmaßnahmen aus den Fördergebietskulissen Sudenburg und Nord.
Für die Antragstellung im Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Programmjahr 2020 ist die Antragstellung in folgenden Gebieten möglich:
Neustadt
Ansprechpartnerin: Frau Digonis
0391 / 540 5370
Stadtfeld
Ansprechpartner: Herr Sendt
0391 / 540 5365
Sudenburg
Ansprechpartnerin: Frau Petzold
0391 / 540 5374
Für die Antragstellung im Förderprogramm „Soziale Stadt“ im Programmjahr 2020 ist die Antragstellung in folgenden Gebieten möglich:
Neustadt
Ansprechpartnerin: Frau Digonis
0391 / 540 5370
Südost
Ansprechpartner: Herr Ardalan
0391 / 540 5148
Kannenstieg/Neustädter See
Ansprechpartner: Frau Bugiel
0391 / 540 5295
Für die Antragstellung im Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Programmjahr 2020 ist die Antragstellung in folgendem Gebiet möglich:
Erhaltungssatzungsgebiet „Siedlung Reform“
Ansprechpartner: Herr Sendt
0391 / 540 5365
(vorbehaltlich der Bestätigung der Fördergebietskulisse durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt)
Grundlage bildet die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt – StäBauFRL gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 25. November 2014.
Die Antragsformulare und die Richtlinie sind bei den o.g. Bearbeitern oder unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Bürgerservice/Formulardepot erhältlich.
Wenn die Frist der Antragstellung nicht eingehalten wird, ist eine Aufnahme in das Programmjahr 2020 nicht möglich. Eine Förderung kann bei Aufnahme in die Bewilligung frühestens im Jahr 2021 erfolgen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wirkt sich förderschädlich aus. Bei Förderung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Projektförderungen (ANBestP) des Landes zu beachten, insbesondere zur Vergabe von Bauleistungen.