Weg-Sperrung an Papiermühle soll aufgehoben werden

Calbe/Saale (aw). „Am 24. März 2021 wurde aufgrund einer Angebotsabgabe einer Firma mit der Ausführung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen am Objekt der ehemaligen Papiermühle, welche sich in unmittelbarer Nähe des Saaleradweges in Calbe befindet, durch die zuständige Bauordnungsbehörde des Salzlandkreises beauftragt. Der Beginn der Arbeiten sollte, nach Rücksprache mit der beauftragten Firma, noch vor den Osterfeiertagen starten. Für den Fall, dass keine unvorhersehbaren Komplikationen eintreten, werden die Arbeiten ca. zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Maßnahmen wird der Geh- und Radweg vor dem Objekt für die Öffentlichkeit wieder freigegeben“, informierte Calbes Bürgermeister Sven Hause während der jüngsten Sitzung des Stadtrates.

Seit geraumer Zeit musste der Abschnitt des Saaleradweges zwischen Rathaus und Fähre gesperrt werden, weil vom denkmalgeschützten Objekt Papiermühle eine Gefahr für die vorbeifahrenden und -laufenden Passanten ausgeht. Der Salzlandkreis hatte dem Eigentümer per Verfügung aufgetragen, das Objekt unter Hinzuziehung eines Statikers so zu sichern, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Passiert ist jedoch nichts und deshalb reagiert der Salzlandkreis nunmehr mit einer so genannten Ersatzvornahme innerhalb der nächsten Tage und Wochen.

Der aufwendig grundhaft sanierte Abschnitt des Saaleradweges wird von Einheimischen und Radtouristen sehr gerne genutzt. „Deshalb war die Situation der letzten Monate natürlich für uns alle sehr ärgerlich“, sagte Hause.

Umso mehr gilt sein Dank den zuständigen Verwaltungsmitarbeitern der kreislichen Bauordnungsbehörde. Der Bürgermeister stellt außerdem klar, „dass es nicht Aufgabe des Bauordnungsamtes sei, komplette Gebäude zurückzubauen, weil von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht“. Vielmehr verfolgt der Salzlandkreis seine Pflicht zur Sicherung solcher Objekte und muss dabei auch verhältnismäßig und vor allem wirtschaftlich agieren. Von daher ist Eigentümern solcher Objekte vorrangig und mit angemessener Frist einzuräumen, Gefahrenquellen selbst zu beseitigen. „Wenn alle diesbezüglichen Anstrengungen nicht fruchten, geht die Bauordnungsbehörde in Ersatzvornahme“, verweist Hause abschließend auf die formalen Abläufe.