Hummelshain (pm/aw). Wenige Tage vor Beginn des lange anberaumten Verfahrens zum Neuen Schlosses Hummelshain am Oberlandesgericht Jena erhielt der Förderverein die Mitteilung, dass der Prozess wegen der Erkrankung einer Richterin auf den 9. März 2021 verschoben wird. Für die Vereinsmitglieder ein Schock, da sich damit die dringend nötige notwendige Klärung der Eigentumssituation erneut verzögert und die Fortsetzung der Sanierungsmassnahmen in Frage steht. Im August 2019 war der hochverschuldete Noch-Eigentümer des Schlosses vom Landgericht Gera wegen erwiesener Gläbigerbenachteiligung zur Rückgabe an den Insolvenzverwalter verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt, über die nun am Oberlandesgericht entschieden werden sollte. Nun verzögert sich das bereits seit 2014 laufende Verfahren erneut um Monate.
Das wird nach Ansicht des Fördervereins möglicherweise auch zur Verschiebung der für den 6. November anberaumte Zwangsversteigerung des Schlosses am Amtsgericht Jena führen, die ein Apoldaer Unternehmer beantragt hat. Da die Eigentumssituation nicht geklärt ist, wäre eine Versteigerung zu diesem Zeitpunkt zumindest fragwürdig. Für der Förderverein bringt die Terminverschiebung zudem erhebliche Probleme bei der Fortsetzung der seit 2017 betriebenen Sanierungsarbeiten. Wegen der ungeklärten Eigentumssituation liegen die für den 4. Bauabschnitt beantragten Fördermittel der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Thüringen derzeit auf Eis. Das ist deshalb äußerst kritisch, weil mit diesen Fördermitteln vor allem die Bekämpfung des Echten Hausschwamm erfolgen soll, der mehrere Räume des Kulturdenkmals befallen hat. Inzwischen bedroht dieser Schadpilz auch die wertvollsten Räume des Schlosses wie Spiegelsaal und Festsaal, und jede weitere Verzögerung lässt die Kosten für die notwendigen Maßnahmen dramatisch ansteigen.
Das Neue Schloss Hummelshain war 1998 vom Freistaat Thüringen an einen Privatinvestor verkauft worden, der wenig später in Insolvenz geriet und das Denkmal dem Verfall preisgab. Es gilt als herausragendes Zeugnis der historistischen Baukunst in Thüringen. 2017 wurde es als Baudenkmal von nationaler Bedeutung eingestuft. Nach der am 4. September 2020 veröffentlichten „Diskussionsliste für das Kulturerbe Thüringer Residenzen“ gehört es zu jenen Schlössern, mit denen sich Thüringen um die Aufnahme ins UNESCO-Weltkulturerbe bewerben will.