Stuttgart (aw). Die Architektenkammer Baden-Württemberg begrüßt den bevorstehenden Kauf der Weißenhofsiedlung durch die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG). Die Landeshauptstadt bedient sich dabei ihrer städtischen Tochter, die in ihrem Auftrag handelt, um sich baukulturell zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Dass die SWSG über eine hohe denkmalpflegerische Expertise verfügt und mit Baudenkmälern kompetent umgeht, belegen auch die Modernisierungen von drei weiteren Stuttgarter Bauhaus-Siedlungen in den vergangenen Jahren.
Bei dem geplanten Kauf handelt es sich um einen Wiedererwerb durch die Stadt Stuttgart über ihre kommunale Wohnungsbaugesellschaft. Denn vor dem Verkauf an das Deutsche Reich im Jahr 1939 gehörte die 1927 errichtete Weißenhofsiedlung bereits der Landeshauptstadt. Der Zeitpunkt scheint ideal, feiert doch die IBA StadtRegion Stuttgart 2027 das 100-jährige Entstehungsdatum dieser Ikone der Moderne. Auch das 2019 anstehende Bauhaus-Jubiläum wird der Weißenhofsiedlung eine besondere Aufmerksamkeit zuteil werden lassen.
Zu ihr gehören auch zwei Gebäude von Le Corbusier, die seit 2016 zum Weltkulturerbe zählen. Eines davon, das von Le Corbusier gemeinsam mit seinem Cousin Pierre Jeanneret errichtete Doppelhaus, ist bereits seit 2002 im Besitz der Stadt Stuttgart und wurde beispielhaft modernisiert. Elf weitere Gebäude stehen unter Denkmalschutz, außerdem besteht Ensembleschutz. Auf deren fachgerechten Erhalt hat die Landeshauptstadt als Eigentümerin künftig viel mehr Einfluss. Darüber hinaus wird es sich für die Mieterinnen und Mieter als Vorteil erweisen, Ansprechpartner vor Ort zu haben und nicht länger nur im fernen Bonn.
Vor dem Hintergrund, dass die letzten Sanierungsmaßnahmen in der Weißenhofsiedlung zwischen 1982 und 1987 stattfanden, fordert die Architektenkammer Baden-Württemberg die Landeshauptstadt im Vorfeld der Haushaltsberatungen dazu auf, der SWSG angemessene finanzielle Mittel für die weitere Instandhaltung zur Verfügung zu stellen.