Landau (aw). Weil sich Eigentümer und Basler Sachversicherung in Bad Homburg nicht einigen können, wer die Kosten für den Abbruch der Voodoo-Brandruine in der neuen Paul-von-Denis-Straße unterhalb der Queichheimer Brücke in Landau übernehmen tragen muss, wird der Streit womöglich noch länger andauern und die Ruine zumindest dieses Jahr an ihrem Ort verweilen. Beide Parteien konnten sich vor der dritten Zivilkammer des Frankenthaler Landgerichts nicht auf einen Vergleich einigen. Der Streit beschäftigt seit Ende 2015 das Gericht. Um den "gemeinen" Wert des im Juli 2015 abgebrannten Gebäudes zu ermitteln, hat die Kammer ein Sachverständigengutachten angeordnet. Bis zum 31. August sollten die Kläger einen Vorschuss auf die Auslagen zahlen. Auf das Gutachten wird man etwa drei bis sechs Monate warten müssen.